Gaspreisbremse: Entlastung soll schon ab Januar gelten
Die geplante Gaspreisbremse soll früher kommen als bislang geplant. Damit will die Bundesregierung die Entlastungslücke zum Jahresbeginn schließen.
München – Die geplante Entlastung bei den Gaspreisen soll nach einem Medienbericht schon ab Januar greifen. Ursprünglich sollte die Reduzierung der Gas- und Wärmepreise erst zum 1. März kommen. Nun soll es schneller gehen. Das geht aus einem Gesetzentwurf des Wirtschaftsministeriums hervor, der am Dienstag bekannt wurde. Zuerst hatte der Spiegel darüber berichtet.
Danach soll der für März geplante Entlastungsbetrag „rückwirkend auch für Januar und Februar“ gelten. Damit will Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck offenbar die bislang bestehende Entlastungslücke schließen. Nach den bisherigen Plänen soll es im Dezember eine Einmalzahlung geben. Der reguläre Start der Gaspreisbremse war für den März geplant. Nun sollen die Haushalte auch für die Monate Januar und Februar entlastet werden. Bei der Strompreisbremse ist offenbar ein ähnliches Vorgehen geplant.
Gaspreisbremse soll Sparanreize sichern

Die Bundesregierung reagiert mit den milliardenschweren Energiepreisbremen auf stark gestiegene Energiepreise und will Belastungen für private Hauhalte und Unternehmen abfedern.
Bei der Gaspreisbremse sollen Haushalte und kleine und mittlere Unternehmen für 80 Prozent ihres bisherigen Verbrauchs einen garantierten Gas-Bruttopreis von 12 Cent pro Kilowattstunde bekommen. Für die restlichen 20 Prozent des Verbrauchs soll der Vertragspreis gelten. Auf diese Weise will die Ampel Anreize zum Energiesparen setzen. Für Fernwärme soll der garantierte Bruttopreis bei 9,5 Cent liegen.
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Gaspreisbremse: Strenge Bedingungen für Industrie
Auch für die Industrie ist eine Gaspreisbremse geplant, und zwar bereits ab Januar. Diese großen Verbraucher sollen einen Garantiepreis von 7 Cent pro Kilowattstunde netto für 70 Prozent ihrer bisherigen Verbrauchsmenge erhalten. Die Entlastungen für die Industrie sind an Bedingungen geknüpft. So dürfen während der Dauer der Stabilisierungsmaßnahme grundsätzlich keine Dividenden gezahlt werden, heißt es im Entwurf.
Der weitaus größte Teil der Energiepreisbremsen soll über einen „Abwehrschirm“ mit einem Volumen bis zu 200 Milliarden Euro finanziert werden, der Bund macht dazu neue Schulden.
Ukraine-Krieg hat Lage an Energiemärkten verschärft
Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine habe die Situation an den Energiemärkten in Deutschland und Europa im Verlauf des Jahres 2022 immer weiter verschärft, heißt es im Entwurf. Insbesondere die zuletzt sehr großen Preissteigerungen bei Erdgas und Wärme stellten eine „erhebliche, teilweise existenzbedrohende Belastung“ für die Bevölkerung und Unternehmen in Deutschland dar. „Sie sind eine enorme gesellschafts- und wirtschaftspolitische Herausforderung.“
Die Preisbremsen sollten die steigenden Energiekosten und die schwersten Folgen für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen abfedern. Die Bundesregierung hatte dazu eine Expertenkommission eingesetzt. (utz)