Corona-Krise: Bald Masken vom Arbeitgeber? Bundesregierung erlässt neue Regeln
Früher oder später soll trotz Coronakrise die Wirtschaft wieder anlaufen - die Bundesregierung hat nun klare Regeln für den Arbeitsplatz verkündet.
- Die Corona-Epidemie* in Deutschland ist weit von einem Ende entfernt - doch die Wirtschaft soll wieder hochfahren.
- Um Infektionsrisiken zu minimieren hat die Bundesregierung nun Regeln für den Arbeitsplatz vorgestellt.
- Gefordert ist unter anderem Abstand zwischen Mitarbeitern - oder alternativ Mundschutz.
Berlin - Die deutsche Wirtschaft ist von den Maßnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus schwer betroffen - und soll nun so langsam wieder anlaufen. Für die schrittweise Rückkehr von mehr Beschäftigten an den Arbeitsplatz sollen bundesweit einheitliche Regeln zum Schutz gegen das neuartige Coronavirus greifen. Das Bundeskabinett hat dafür nun zusätzliche verbindliche Standards beschlossen, wie Arbeitsminister Hubertus Heil am Donnerstag in Berlin mitteilte. „Wer in diesen besonderen Zeiten arbeitet, braucht auch besonderen Schutz“, sagte der SPD-Politiker. Auf die Standards könnten sich alle verlassen und daran müssten sich auch alle halten.
Coronavirus: Neue Regeln für die Arbeit - Abstand oder Masken vom Arbeitgeber gefordert
Konkret wird unter anderem grundsätzlich vorgegeben, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Menschen auch bei der Arbeit einzuhalten ist - und zwar in Gebäuden, im Freien und in Fahrzeugen. Dafür müssten Absperrungen, Markierungen oder Zugangsregelungen umgesetzt werden.
Wo dies nicht möglich ist, seien alternativ etwa Trennwände zu installieren. Ist auch das nicht machbar, sollen die Arbeitgeber Nase-Mund-Bedeckungen für die Beschäftigten und auch für Kunden und Dienstleister zur Verfügung stellen.
Coronavirus: Klare Regel für Mitarbeiter - „niemals krank zur Arbeit“
Abläufe sollen so organisiert werden, dass Beschäftigte möglichst wenig direkten Kontakt zueinander haben. Dies gelte etwa für Pausen, Schichtwechsel oder Anwesenheiten im Büro. Für Beschäftigte gelte der Grundsatz: „Niemals krank zur Arbeit“, sagte Heil. Wer Symptome wie leichtes Fieber habe, solle den Arbeitsplatz verlassen oder zu Hause bleiben, bis der Verdacht ärztlich aufgeklärt ist.
Es handele sich um verbindliche Regeln, sagte Heil. Die Behörden würden die Einhaltung auch stichprobenartig kontrollieren. Man gehe aber davon aus, dass sich die Unternehmen an die Vorgaben halten. Bei den Beratungen zu den neuen Regeln seien Arbeitgeber und Gewerkschaften mit an Bord gewesen. Es gehe nicht darum, die Wirtschaft mit Ordnungswidrigkeitenandrohungen zu belasten.
Bund und Länder hatten am Mittwoch (15. April) erste Lockerungspläne für Deutschland vorgestellt. Mehr über Kurzarbeitergeld und andere staatliche Hilfen für Unternehmen erfahren Sie in diesem Text bei Merkur.de*.
dpa/fn
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