Almdudler verklagt Aldi: Richterin macht den Flaschen-Vergleich und klärt alles auf

Eine neue Kräuterlimonade brachte Aldi Süd zum Oktoberfest auf den Markt. Ein beliebter Getränkehersteller aus Österreich hat Aldi deshalb verklagt.
Düsseldorf - Die Kräuterlimonade von Aldi sorgt derzeit für Aufsehen. Als „Wiesn Schmankerl“ angepriesen, verkaufte der Discounter das Produkt während der Oktoberfest-Zeit und handelte sich damit nun eine Klage ein. Am Dienstag wurde im Landesgericht Düsseldorf verhandelt. Kläger? - Ein nicht gerade unbekannter österreichischer Hersteller einer beliebten Kräuterlimonade: Almdudler.
Aldi Süd von Almdudler verklagt: Verhandlungen im Düsseldorfer Landesgericht
Ein Pärchen vor einer Alpenkulisse im Trachten-Look mit Gläsern in der Hand. Genau so kennt man das Etikett der Kräuterlimonade von Almdudler. Pünktlich zum Oktoberfest aber brachte Aldi eine eigene Kräuterlimonade auf den Markt. Der Streitpunkt - Die Kräuterlimonade von Aldi sei der von Almdudler beinahe zum Verwechseln ähnlich. Deshalb verklagte das bekannte österreichische Unternehmen die Aldi-Limonade.
Zur Verhandlung am Dienstag im Landesgericht Düsseldorf brachte der Anwalt der Österreicher, wie die Westdeutsche Zeitung berichtete, beide Flaschen mit um einen direkten Vergleich zu ermöglichen. Demnach untersuchte die Richterin die Etiketten, stellte allerdings deutliche Unterschiede fest. Demzufolge seien die beiden Personen auf der Aldi-Flasche eindeutig Kinder und würden „wie Heidi und ihr Peter“ wirken. Zudem seien die Berge bei Almdudler eher angedeutet. Auf der Flasche der Kräuterlimonade von Aldi seien sie blau hervorgehoben.
Almdudler verklagt Aldi Süd: Name schon ein Unterscheidungspunkt
Auch die Malerei, das Kinderpaar, das jubelnd Gläser in die Höhe hält, und die Aufschrift „Wiesn“ in dem kleinen Herzen auf dem Etikett seien Unterscheidungspunkte. Eine weitere Differenzierung schaffe der Name. Schließlich heiße Almdudler eben Almdudler und nicht Kräuterlimonade. „Der Verbraucher kann schon die Marken anhand der Namen unterscheiden.“
Nach vorläufiger Prüfung sieht das Düsseldorfer Landesgericht demnach keinen Verstoß gegen das Markenrecht. Die Entscheidung wird allerdings erst im November getroffen. Unterdessen verschwinden bei Aldi einige Produkte aus den Regalen - dahinter könnte eine Sensation stecken. Für Aufsehen sorgten auch die Flaschen einer anderen Firma: Sie laufen Gefahr zu explodieren.
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mbr