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Parkzeit schnell verlängern: Darum ist das „Weiterdrehen“ der Parkscheibe verboten

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Von: Dominik Jahn

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Nicht nur vor Supermärkten wie Kaufland und Lidl braucht man häufig eine Parkscheibe. Auch in der Stadt sollte man die Zeit richtig einstellen. Wer seine Parkzeit verlängern möchte, der sollte eine bestimmte Sache vermeiden.

Bereits seit vielen Jahren gehört sie zum festen Inventar der Autofahrer – die Parkscheibe. Bei Discountern und großen Lebensmittelhändlern wie Lidl oder Kaufland gehören sie ebenso zur Parkkontrolle, wie in den Innenstädten. Doch mit einfach einstellen und ins Auto legen ist’s nicht immer getan.

Es müssen zahlreiche Regelungen beachtet werden. Wer seine Parkscheibe falsch bedient, der muss unter Umständen mit Strafen rechnen. Dabei hat sich im Straßenverkehr zum Jahreswechsel ohnehin einiges verändert, wie echo24.de berichtet hat.

Die richtige Parkscheibe: Darauf müssen Autofahrer achten

Der Umgang mit der kleinen blauen Parkscheibe sollte nicht zu sorglos sein. Ganz grundsätzlich muss eine genormte Parkscheibe zum Einsatz kommen. Laut Regelung muss diese immer blau-weiß sein und elf Zentimeter breit und 15 Zentimeter hoch. Bei Missachtung droht eine Strafe in Höhe von zehn Euro.

Wie die Experten des Allgemeine Deutsche Automobil-Club (ADAC) erklären, ist aber eine elektronische Parkscheibe durchaus erlaubt. Hier gilt: Auf der Vorderseite muss das blau-weiße Parken-Verkehrszeichen 314 abgebildet sein und über dem Display steht „Ankunftszeit“. Weiter ist eine 24-Stunden-Zeitangabe mit einer Zahlenhöhe von mindestens zwei Zentimetern vorgeschrieben.

Supermarktparkplätze gelten als Privatgrund

Die Regelungen auf Supermarktparkplätzen können durchaus variieren. Bei Discounter wie Lidl oder Kaufland als Lebensmitteleinzelhändler gelten die Flächen als Privatgrund. Autofahrer müssen sich an die entsprechenden Regelungen halten. Der Hinweis darauf muss laut ADAC „gut sichtbar angebracht sein, zum Beispiel an der Zufahrt zum Parkplatz“.

Autofahrer, die sich dann nicht an die vorgeschriebenen Regelungen mit den Parkscheiben halten und die Zeit überschreiten, können im Zweifel auch „abgeschleppt oder mit Vertragsstrafen belegt werden“.

So stellen Autofahrer ihre Parkscheibe richtig: Tipps für die korrekte Zeit

Wer zum Beispiel bei Lidl mit seinem Auto auf den Parkplatz fährt, der macht mit hoher Wahrscheinlichkeit schon beim Einstellen der richtigen Parkzeit einen entscheidenden Fehler. Der ADAC erklärt dazu: „Die wird auf die nächste halbe Stunde nach der Ankunft eingestellt. Beispiel: Wird das Auto um 16.05 Uhr abgestellt, muss der Fahrer die Parkscheibe auf 16.30 Uhr stellen“

Wer sich nicht daran hält, muss mit einem Verwarnungsgeld zwischen 10 und 30 Euro rechnen. Außerdem muss die Parkscheibe laut Regelung so im Auto liegen, dass sie bei einer Kontrolle gut lesbar ist. Der beste Platz ist hierfür das Armaturenbrett.

Parkzeit schnell verlängern: Darum ist das „Weiterdrehen“ der Parkscheibe verboten

Möglicherweise dauert der Einkauf doch länger als geplant, oder man möchte gerne länger im Café sitzen – was tun? Autofahrer sollten dabei eine Regelung ganz genau kennen. Der Allgemeine Deutsche Automobil-Club macht dazu deutlich: „Das Weiterdrehen der Parkscheibe nach Ende der erlaubten Parkzeit ist verboten“.

Für Autofahrer, die ihre Parkzeit bei einer Kontrolle überschritten haben, werden Strafen fällig. Wer bis zu 30 Minuten drüber ist, muss 20 Euro bezahlen, bei bis zu einer Stunde werden 25 Euro Strafe fällig. Sollte man bis zu zwei Stunden überziehen, drohen 30, bei mehr als drei Stunden gar 40 Euro.

Autofahrer, die sich für besonders clever halten und denken, mit einmal kurz vor- und zurückfahren, danach die Parkscheibe weiterdrehen, ist es getan, begehen einen Fehler. Denn, so erklärt es der ADAC, es sei entscheidend, dass „nach Ablauf der Zeit ein neuer Parkvorgang eingeleitet wird. Eine Verlängerung der Parkzeit ist zum Beispiel möglich, indem Sie mit Ihrem Auto einmal um den Block fahren. Ist der Platz dann noch frei, gehört er Ihnen“.

Sicht auf Parkscheibe zugeschneit: Das gilt für Autofahrer im Winter

Sollte es in den Wintermonaten dazu kommen, dass zum Beispiel beim Parken auf einem Lidl-Parkplatz die Scheiben des Autos verschneit sind, dann müssen sich Fahrzeughalten keine Sorgen machen. Hier greift eine milde Regelung. Die Parkscheibe muss in einem solchen Fall so im Auto liegen, „dass sie unter normalen Bedingungen von außen gut sichtbar ist“. Die Scheibe muss aber nicht extra freigehalten werden.

Kuriose Regelungen für Autofahrer: Diese Regel betrifft auch geparkte Fahrzeuge

Es gibt auch zahlreiche kuriose Reglungen für Autofahrer. So sollte man neben einer Parkscheibe im Auto auch immer auf einen ordentlichen Innenraum achten. Wer sein Fahrzeug vermüllt, kann eine „Aufräumfrist“ von der Polizei bekommen.

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