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Corona-Impfpriorisierung, Uploadfilter und XXL-ICE – Das ändert sich im Juni

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Von: Svenja Wallocha, Sophia Lother

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Den Juni 2021 bestimmen die Reform des Urheberrechts und eine Änderung der Impfpriorisierung. Auch bei der Deutschen Bahn gibt es Neuheiten.

Frankfurt - Im Juni 2021 kommen auf Verbraucher wieder viele Änderungen zu. Bei der Deutschen Bahn geht beispielsweise eine XXL-Neuheit an den Start, die vor allem für den Fernverkehr interessant ist. Auch beim Thema „Corona“ gibt es wichtige Neuerungen. Zwei große Unternehmen kündigen zudem neue Nutzungsbedingungen für ihre Kunden an.

Eine der wichtigsten Änderungen im Juni dürfte das von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) angekündigte Ende der Impfpriorisierung sein. Ab dem 7. Juni wird diese in ganz Deutschland aufgehoben, in einigen Bundesländern auch schon etwas früher. Konkret bedeutet das, dass sich dann jeder Bürger ab 16 Jahren gegen das Coronavirus impfen lassen kann. Die seit dem Impfstart eingeführten Vorranglisten nach Alter, Erkrankungen und Beruf fallen dann weg. Termine können in Impfzentren und Arztpraxen oder dann auch bei Betriebsärzten gebucht werden.

Im Juni steht bei der Deutschen Bahn eine XXL-Neuheit an.
Im Juni steht bei der Deutschen Bahn eine XXL-Neuheit an. © Sven Hoppe/dpa

Änderungen im Juni 2021: Impfpriorisierung endet – Neuerungen bei Google und Microsoft

Neuerungen gibt es im Juni auch für Nutzer von Onlineprodukten- oder -diensten von Microsoft. Das Unternehmen hat Änderungen am Servicevertrag vorgenommen, die am 15. Juni in Kraft treten. Eine wichtige Änderung darin betrifft die Schließung eines Microsoft-Kontos. Kunden haben nun statt zuvor einer, drei Möglichkeiten vorzugehen. Ab Mitte Juni kann das Konto entweder sofort geschlossen oder stattdessen für 30 oder 60 Tage stillgelegt werden. Nach Ablauf dieser Frist wird das Konto dann gelöscht, außer der Nutzer loggt sich zwischenzeitlich nochmal ein, dann bleibt es aktiv.

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Auch für Nutzer von Google-Diensten wird sich ab dem 1. Juni eine wichtige Sache ändern. Generell gilt, dass zu jedem Google-Konto 15 GB kostenloser Speicherplatz für Gmail, Google Drive und Google Fotos gehört. Bisher konnten Nutzer unbegrenzt Dateien und Fotos sowie Videos in hoher Qualität hochladen. Das wird sich ab Anfang Juni ändern. Dann werden unter anderem auch Fotos und Videos „in hoher Qualität und Express-Qualität, die nach dem 1. Juni 2021 in Google Fotos gesichert wurden“, auf die verfügbare Speicherkapazität von 15 Gigabyte angerechnet, wie es von Google heißt. Wird die Speicherkapazität überschritten, können in Gmail möglicherweise keine mehr Mails versendet oder empfangen werden. Mehr Speicher kann allerdings gekauft werden.

Das ändert sich ab Juni 2021: XXL-ICE der Deutschen Bahn

Der längste Zug der Bahngeschichte geht am 13. Juni zum ersten Mal regelmäßig auf die Schiene. Der XXL-ICE der Deutschen Bahn mit 13 Waggons, 918 Sitzplätzen und einer Länge von 375 Metern fährt dann die Strecke Hamburg bis Chur in der Schweiz. Unterwegs macht der XXL-ICE unter anderem auch am Hauptbahnhof Frankfurt* Station.

Ab September soll der ICE4 im Mega-Format dann auch zwischen Nordrhein-Westfalen und München rollen. Der Juni hat außerdem eine weitere Neuerung für Bahnfahrende parat. Nach Verspätungen können Reisende der Deutschen Bahn* ihr Geld dann auch via App zurückfordern*. Einfach und schnell soll es gehen. „Die Erstattung über das Smartphone ist künftig kinderleicht und mit wenigen Klicks in fünf Minuten erledigt“, erklärte Bahnchef Richard Lutz der dpa und fügte hinzu: „Unsere Kunden müssen keine Zugnummern mehr heraussuchen oder Fahrkarten einreichen.

ICE 4 (13-Teiler)
Länge375 Meter
Sitzplätze918
Höchstgeschwindigkeit250 Stundenkilometer (wird auf 265 angehoben)
Quelle: deutschebahn.de

Änderungen im Juni 2021: Corona-Regelungen bei der Einreise

Die Regelungen der Coronavirus-Einreiseverordnung wurden am 12. Mai eingeführt und beziehen sich auf verschiedene Regelungen – beispielsweise auf die Quarantänepflicht. Ebendiese gilt laut der bundeseinheitlichen Verordnung „längstens bis zum 30. Juni 2021“.

Bisher gilt für Einreisende aus Virusvariantengebieten eine Corona-Quarantänepflicht. Eine häusliche Quarantäne ist diesen Personen dann für 14 Tage Pflicht. Eine sogenannte „Freitestungsmöglichkeit“ durch negative Tests besteht für diese Reisenden nicht, das liege an der „besonderen Gefährlichkeit der Virusvarianten“. Bei einem Aufenthalt in einem Risikogebiet beträgt die Corona-Quarantäne nur zehn Tage. Sie können sich nach fünf Tagen mittels eines negativen Tests „freitesten“. Für Genese oder vollständig Geimpfte entfällt die Quarantäne nach einer Einreise aus einem Risikogebiet, wenn sie ihre Dokumente an die Behörden übermitteln.

QuarantänepflichtDauer
Einreisende aus Hochinzidenzgebieten10 (Kann unter Bedingungen verkürzt werden)
Reisende aus Gebieten mit Virusvarianten14

Änderungen im Juni 2021: Reform des Urheberrechts und neue Regelung zur Haftung

Am 7. Juni 2021 endet die Frist für die EU-Staaten das beschlossene und reformierte Urheberrecht in nationales Recht umzusetzen. In Deutschland hat der Bundestag die Reformierung knapp zwei Wochen vor dieser Frist beschlossen. Besonders in der Kritik stehen die „Uploadfilter“. Dabei handelt es sich um Software, die bei dem Hochladen direkt die Rechtslage des Inhalts prüft und Uploads auch aussortieren kann. Kritiker befürchten, dass dadurch die Meinungsfreiheit eingeschränkt werden kann, da derartige Algorithmen auch fehleranfällig sind.

Der Protest gegen die Uploadfilter, einem Teil der EU-Urheberrechtsreform, war groß. Viele Menschen demonstrierten wie hier 2019 in Berlin.
Der Protest gegen die Uploadfilter, einem Bestandteil der EU-Urheberrechtsreform, war groß. Viele Menschen demonstrierten wie hier 2019 in Berlin. © Christoph Soeder/dpa

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die neuen Haftungsregeln für Plattformen wie Youtube und Facebook. Diese sollen jetzt für Urheberrechtsverletzungen haftbar gemacht werden. Ohne Lizenzen dürfen Werke von Künstlern und Autoren dann auch nicht verbreitet werden, ohne dass die Urheber dafür bezahlt werden. Doch es gelten auch Ausnahmen, beispielsweise für Werke unter 15 Sekunden Laufzeit oder Texte, die unter 160 Zeichen liegen. (swa/slo)*fnp.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

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