Bierpreise, Energiepauschale, Maskenpflicht: Das sind die Änderungen im März 2023
Auch im März 2023 ändert sich für Verbraucher in Deutschland wieder einiges. Das betrifft unter anderem die Energiepreispauschale, die Maskenpflicht und die Preisbremse.
Berlin – Neuer Monat, neues Glück? So oder so ähnlich lässt sich auf den März 2023 blicken, der mit einigen Änderungen für Verbraucher in Deutschland aufwartet. Neben finanziellen Entlastungen für Gas- und Stromkunden wird in diesem Monat auch der Wegfall der Maskenpflicht in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen wichtig. Eine Neuerung bei Aldi Süd wird wiederum Liebhaber von Angebotsblättern enttäuschen. Alle Änderungen im März 2023 im großen Überblick.
Änderungen im März 2023 in Deutschland: Verbraucher können dank Strom- und Gaspreisbremse aufatmen
Ab März 2023 gibt es für Strom- und Gaskunden eine finanzielle Entlastung, da die Preisbremse in Kraft tritt. Verbraucher können also ein Stück weit aufatmen, da die hohen Energiepreise ab sofort begrenzt werden. Konkret bedeutet das, dass die Gaskosten auf zwölf Cent pro Kilowattstunde begrenzt werden und die Stromkosten auf 40 Cent.

Auch Fernwärme wird auf 9,5 Cent pro Kilowattstunde begrenzt. Gedeckelt werden je 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs, die restlichen 20 Prozent werden zum Tarif des Anbieters berechnet. Wichtig: Besagte Strom- und Gaspreisbremse gilt dabei rückwirkend ab Januar 2023.
Änderungen im März 2023 auch für Studenten – sie können einmalige Energiepauschale über 200 Euro beantragen
Eine einmalige Energiepauschale über 200 Euro erhalten Studenten sowie Fachschüler. Die finanzielle Unterstützung erhalten sie dabei nicht automatisch, sondern müssen diese online ab dem 15. März beantragen.
Das Gute: Die Energiepauschale wird nicht besteuert und wird auch nicht bei einkommensabhängigen Leistungen oder Sozialversicherungsbeiträgen angerechnet. Weitere Fragen rund um die einmalige Energiepauschale beantwortet der Bund obendrein in einem FAQ.
Maskenpflicht in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen entfällt ab März 2023: Diese Änderungen gibt es
Bereits im Februar 2023 wurde die Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) aufgehoben. Ab März 2023 fällt die Maskenpflicht dann auch in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen für Angestellte und Bewohner. Auch die Testpflicht wird aufgehoben.
Für Besucher bleibt die Maskenpflicht aber weiterhin bestehen. Sie müssen sich auch unverändert an die Hygieneregeln der jeweiligen Einrichtung halten, um auf diesem Wege Patienten und Heimbewohner zu schützen
Bierpreiserhöhung bei Krombacher ab März 2023 – und auch bei nichtalkoholischen Getränken
So wie schon viele andere Brauereien in den letzten Monaten, zieht nun auch Krombacher nach und erhöht ab März 2023 die Preise für alle Biersorten. Der Kasten Bier wird künftig etwa einen Euro mehr kosten.
Von dieser Preissteigerung ab März 2023 sind aber auch die nichtalkoholischen Getränke Schweppes, Vitamalz und Orangina betroffen.
Aus für gedruckte Prospekte bei Aldi Süd: Ab März 2023 sind diese nur noch elektronisch verfügbar
Eine Neuerung führt Aldi Süd für alle Kunden ein: Ab März 2023 werden aus Gründen des Umweltschutzes keine Prospekte mehr ausgeliefert. Diese können fortan nur noch elektronisch eingesehen werden. Das ist beispielsweise auf der Firmenhomepage, via WhatsApp oder in anderen Portalen möglich.
Damit folgt Aldi Süd dem Vorbild von Aldi Nord. Hier werden schon seit längerer Zeit keine Prospekte mehr in Papierform angeboten.
Ab März 2023: Neue Förderung für Immobilien
Am 1. März 2023 startet ein neues KfW-Förderprogramm für angehende Immobilienbesitzer. „Klimafreundlicher Neubau“ heißt das Programm, es hat die Programmnummer KfW 297/298. Und welchen Vorteil bringt es mit sich? Den, dass es sehr günstige Kredite für den Bau oder Kauf eines neuen Wohnhauses anbietet.
Doch gibt es auch einen Knackpunkt: Es gelten hierbei strenge Nachhaltigkeitsstandards. So muss der Neubau unter anderem einen recht hohen Energiestandard EH 40 haben und es dürfen keine fossilen Heizsysteme (etwa Öl-, Gas- oder Pelletheizungen) eingebaut werden.
Änderungen im März 2023 auch bei Versicherungskennzeichen und deren Farbe
Wer mit dem Mofa, dem Moped oder dem E-Roller unterwegs ist, sollte genau lesen. Denn ab dem 1. März 2023 dürfen diese Fortbewegungsmittel nur noch genutzt werden, wenn sie mit einem schwarzen Kennzeichen ausgestattet sind. Sie sind bei den gängigen Versicherern erhältlich.
Zum Hintergrund: Die Farbe der Kennzeichen wechselt jedes Jahr zwischen Schwarz, Grün und Blau. So soll schnell erkannt werden, ob der Versicherungsschutz noch aktuell ist – oder eben nicht.