Ist die Sachlage nicht eindeutig oder sieht sich keine der beiden Parteien in der Haftung, muss diese juristisch geklärt werden. Landet der Fall vor Gericht, liegt die sogenannte Beweislast beim Vermieter. Das bedeutet: Er muss nachweisen, dass der Mieter Schuld am Schimmelbefall trägt und das Problem nicht an Baumängeln oder etwa einem bereits vorhandenen Wasserschaden in der Wohnung liegt. In der Regel wird hier ein Gutachter bestellt, der die Sachlage fachlich kompetent untersucht.