Amris Abschiebung scheiterte an zwei Voraussetzungen

Düsseldorf - Eine Abschiebung des Berliner Attentäters Anis Amri war aus zwei Gründen nicht möglich. Zu diesem Schluss kommt der Untersuchungsausschuss.
Er hat Anis Amri gegenübergesessen. Als Marius H. im August 2016 im Ausländeramt Kleve dem abgelehnten Asylbewerber in die Augen blickt, kann er nicht ahnen, dass er einem späteren Mörder Duldungspapiere überreicht. Am Montag sitzt der schmale 24-Jährige als Zeuge im Untersuchungsausschuss des Düsseldorfer Landtags.
Der Verwaltungsangestellte war einer der letzten Behördenmitarbeiter in Nordrhein-Westfalen, bei denen Amri - damals unter seinem Alias-Namen Almasri - vorstellig wurde. Wenig später verliert sich die Spur des Tunesiers. Die Vier-Wochen-Duldung für die rheinische Stadt Emmerich wird nach dem Berliner Terroranschlag mit zwölf Toten in dem gestohlenen Lastwagen gefunden, den Amri in den Weihnachtsmarkt lenkte.
LKA sah Amri schon länger als Sicherheitsrisiko
Arbeitsebene des Ausländeramts Kleve kommt zu Wort
Zahlreiche staatliche Spitzenvertreter sind in den vergangenen sieben Wochen im Untersuchungsausschuss befragt worden - unter anderem die Innenminister von Bund und Land, Generalbundesanwalt und Verfassungsschutzchef. In der 14. Sitzung kommt erstmals die Arbeitsebene des für Amri zuständigen Ausländeramts Kleve zu Wort. Vor allem die Mitarbeiter des „Teams B“ für besonders schwierige Fälle: Abschiebungen, illegale Einreisen, Kriminelle.
Ein Element zieht sich wie ein roter Faden durch die bisherigen Zeugenvernehmungen: Amris Gefährlichkeit war allen bewusst - ein Pack-Ende, um sie nachzuweisen oder für einen Haftrichter greifbar zu machen, fand niemand.

Amri mit gefälschten Pässen und Betäubungsmitteln erwischt
Ein kleines Zeitfenster scheint sich zu öffnen, als Amri am 30. Juli 2016 in Ravensburg kurzfristig inhaftiert wird, nachdem er in einer Reisebuskontrolle mit gefälschten Pässen und Betäubungsmitteln erwischt wird. Der Bereitschaftsrichter aus Ravensburg erzählt von seiner im Nachhinein denkwürdigen Begegnung mit „Amir“ in einer Haftzelle in Friedrichshafen.
„Er machte einen lockeren Eindruck“, berichtet der 41-Jährige. „In keiner Weise aggressiv.“ Über einen italienisch sprechenden Polizeibeamten habe er sich in der Anhörung über einen Haftbefehl mit Amri verständigt.
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Richter wusste von IS-Bezug
Durch die Bundespolizei, die Amri auf dessen Weg von Berlin nach Zürich bereits die Ausreise untersagt hatte, war der Richter bereits informiert, dass der Fall „ein bisschen besonders“ war. Auch der IS-Bezug sei ihm mitgeteilt worden. Nun habe er über das Wochenende auf Grundlage dürftiger Informationen klären müssen: „Was macht man mit dem? Kann man ihn in Haft nehmen?“
Amri tischt dem Bereitschaftsrichter eine abenteuerliche Geschichte auf: In Turin warte schon längst seine Braut auf ihn. „Es gebe Probleme mit der Frau, wenn er nicht zu ihr fahren würde“, erinnert sich der Zeuge. Er wolle wegen seiner bevorstehenden Hochzeit ohnehin ausreisen, erzählt Amri dem Richter.
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Keine Rechtsgrundlagen für Abschiebehaft
Der ordnet jedoch noch am demselben Samstagabend einstweilig einen Haftbefehl an. Jetzt tickt die Uhr für die Sicherheits- und Ausländerbehörden: Nur bis zum darauffolgenden Montag, 18 Uhr, haben sie Zeit zu prüfen, ob die Rechtsgrundlagen für eine Abschiebehaft vorliegen. Dies sei nicht der Fall gewesen, berichten die Mitarbeiter der Klever Ausländerbehörde.
Im Wesentlichen sei die von allen Sicherheitsbehörden erwünschte Abschiebung aus der Haft heraus an zwei Voraussetzungen gescheitert: Tunesien bestätigt Amis Staatsangehörigkeit erst nach dem Berliner Attentat. Wegen der ungeklärten Identität und der tunesischen Blockaden erscheint allen Beteiligten eine Abschiebung innerhalb der gesetzlichen Höchstgrenze von sechs Monaten aus Erfahrung unmöglich. Darauf hatte sich auch NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD) wiederholt berufen.
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dpa