Untersuchungsausschuss zu Berateraffäre: FDP mit klarer Forderung

Berateraffäre im Verteidigungsministerium: Ursula von der Leyen muss sich einem Untersuchungsausschuss stellen. Es geht um mehr als 100 Millionen.
Update vom 16. Januar 2019:
Vor der Einsetzung des parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur sogenannten Berateraffäre hat die FDP umfassende Aufklärung gefordert. "Wir erwarten, dass die rechtswidrige Vergabe von Berateraufträgen und Mauscheleien lückenlos aufgeklärt werden", sagte die stellvertretende FDP-Vorsitzende Marie-Agnes Strack-Zimmermann den Zeitungen der Funke Mediengruppe vom Mittwoch. "Wenn die Fehler aufgearbeitet worden sind, erwarten wir, dass sich diese nie wieder wiederholen."
Nach monatelanger Hängepartei müssten nun endlich alle Fakten auf den Tisch gelegt werden, forderte Strack-Zimmermann. "Das leidige Versteckspiel des Bundesverteidigungsministeriums muss ein Ende haben." Der Untersuchungsausschuss sei schließlich insbesondere aufgrund der "Verweigerungshaltung" des Ministeriums unausweichlich geworden.
Der Untersuchungsausschuss zur Berateraffäre soll am Mittwoch eingesetzt werden. Das Gremium soll der Frage nachgehen, wie es zu den Unregelmäßigkeiten bei der Vergabe von Berateraufträgen im Ressort von Ministerin Ursula von der Leyen kam (CDU). Um Licht ins Dunkel der Affäre zu bringen, konstituiert sich der bestehende Verteidigungsausschuss des Bundestages als Untersuchungsausschuss.
AFP
Berateraffäre: Von der Leyen muss vor Untersuchungsausschuss
Die Berateraffäre im Verteidigungsministerium wird zum Fall für einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss im Bundestag. Die Obleute von Grünen, FDP und Linke im Verteidigungsausschuss verständigten sich am Mittwoch auf die Einsetzung eines solchen Gremiums. Es soll den Einsatz externer Fachleute für einen dreistelligen Millionenbetrag unter Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) aufklären. Die Stimmen der drei Oppositionsfraktionen reichen zur Einsetzung aus.
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Ausgelöst wurde die Affäre im August durch einen Bericht des Bundesrechnungshofs, der die Wirtschaftlichkeit und Rechtmäßigkeit des Berater-Einsatzes im Ministerium stark anzweifelt. In den Jahren 2015 und 2016 wurden dort mindestens 200 Millionen Euro für externen Sachverstand ausgegeben. Es stehen die Vorwürfe der Verschwendung von Steuereinnahmen und der Vetternwirtschaft im Raum.
Nicht-Erscheinen von Katrin Suder gab den Ausschlag
Vor der Entscheidung der Opposition hatte von der Leyen am Mittwoch zum zweiten Mal in einer Sondersitzung des Verteidigungsausschusses mehrere Stunden zu der Affäre Stellung genommen. Ihre frühere Staatssekretärin Katrin Suder blieb der Sitzung aber fern und wollte Fragen der Abgeordneten nur schriftlich beantworten. Das gab für die Oppositionsfraktionen den Ausschlag, sich für einen U-Ausschuss zu entscheiden, da dieser Zeugen vorladen kann.
Die Einsetzung eines solchen Gremiums ist ein Minderheitenrecht, für das nur ein Viertel der Stimmen im Verteidigungsausschuss notwendig sind. Grüne, Linke und FDP stellen zusammen 11 von 36 Abgeordneten, haben damit also mehr als die notwendigen 9 Stimmen. Die AfD hatte bereits vor vier Wochen einen Untersuchungsausschuss beantragt, war damals mit dem Vorstoß aber zunächst noch gescheitert.
Von der Leyen hatte in der vergangenen Wahlperiode Suder von der Unternehmensberatung McKinsey ins Ministerium geholt, um im Rüstungssektor aufzuräumen. Suder schied in diesem Jahr kurz vor Beginn der Berateraffäre aus. Ihre Aussage wird von der Opposition vor allem hinsichtlich des Vorwurfs der Vetternwirtschaft für unerlässlich gehalten.
Von der Leyen verteidigt Einsatz von Beratern
Von der Leyen machte am Rande des Ausschusses klar, dass sie keinen Einfluss auf das Erscheinen Suders habe. „Ich bin für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ministeriums zuständig“, sagte sie. Den Einsatz externer Berater verteidigte die CDU-Politikerin. „Unbestritten ist, dass wir die Projekte selber brauchen, und damit auch den Rat von Experten von außen“, sagte sie. Es gehe weitgehend um das Thema Digitalisierung. Weil es dort einen „erheblichen Nachholbedarf“ und Zeitdruck gebe, sei externe Expertise nötig.
Allerdings räumte von der Leyen Versäumnisse in ihrem Haus beim Umgang mit dem Vergaberecht ein. Um das künftig zu verhindern, seien die Kontrollmechanismen verbessert worden, vor allem hinsichtlich des Einsatzes von Unterauftragnehmern.
Bei der Untersuchung von Verteidigungsfragen wandelt sich der Verteidigungsausschuss in einen Untersuchungsausschuss um, ist dann also personell identisch. Diese Sonderregelung ist der besonderen Sensibilität von Sicherheitsfragen geschuldet.
dpa