Was hat Generalbundesanwalt Frank mit Erdogan besprochen? Antwort der Bundesregierung empört Menschenrechtler

Der Türkei-Besuch des Generalbundesanwalts sorgte im Juli für Kritik. Die Antworten auf eine parlamentarische Anfrage werfen noch mehr Fragen auf.
Karlsruhe - Der Besuch von Generalbundesanwalt Peter Frank in der Türkei vom 5. bis zum 7. Juli 2022 sorgt noch immer für große Verwirrung. Frank war auf Einladung des obersten türkischen Staatsanwalts Bekir Sahin nach Ankara gereist und hatte sich dort auch mit Justizminister Bekir Bozdag und Präsident Recep Tayyip Erdogan getroffen.
FR.de von IPPEN.MEDIA hat damals exklusiv darüber berichtet. Eine Anfrage unserer Redaktion zu den Gesprächsinhalten war vom Büro des Generalbundesanwalts allerdings nur unzureichend beantwortet worden. Themen waren „unter anderem die Aufgaben und Arbeit der jeweiligen Strafjustiz“, hieß es von einer Sprecherin des Generalbundesanwalts.
Türkei-Besuch: Konkrete Inhalte des Gesprächs werden nicht genannt
Jetzt gibt es neue Erkenntnisse zu den Hintergründen des Besuchs. Nach einer parlamentarischen Anfrage an die Bundesregierung hat die Abgeordnete Gökay Akbulut (Linke) nun Antworten zur Dienstreise Franks bekommen. Diese liegen unserer Redaktion vor. Die Bundesregierung weist in ihrer Antwort darauf hin, „dass sie sich zu Inhalten von vertraulichen Treffen mit internationalen Gesprächspartnern grundsätzlich nicht näher äußert“. Es habe allerdings keine Gespräche zu konkreten Strafverfahren gegeben. Thema der Gespräche waren laut Bundesregierung die Aufgaben und die Arbeit der Strafjustiz. Konkrete Inhalte des dreitägigen Besuchs werden aber noch immer nicht genannt.
Antwort der Bundesregierung empört Menschenrechtler
Die Antwort der Bundesregierung stößt bei Zivilrechtsorganisationen in Deutschland auf Unverständnis: „In Deutschland leben vor allem Türkeistämmige in Angst, weil sie in ihrem Heimatland verfolgt werden“, sagt der Nahost-Referent der Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV), Kamal Sido, im Gespräch mit FR.de von IPPEN.MEDIA. „Die Bundesregierung muss hier aufklären, worüber genau gesprochen wurde.“ Die Antwort sei daher ein Skandal, so der Menschenrechtsexperte.
Kritik kommt auch von der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte (IGMF). „Die Öffentlichkeit hat ein Anrecht darauf, nach Abschluss dieser Dienstreise zu erfahren, worum es konkret in den Gesprächen ging“, sagt Martin Lesenthin, Menschenrechtsexperte und Vorstandssprecher der IGFM. „Wenn es nicht um konkrete Personen ging, dann möglicherweise um Zielgruppen. Zum Beispiel ‚Gülenisten‘ oder Kurden. Dies zu wissen, ist für die Bürger sehr wohl von Bedeutung“, so Lesenthin.
„Warum trifft sich ein Vertreter der deutschen Judikative mit dem Präsidenten eines Unrechtsregimes?“
Besonders das Treffen von Generalbundesanwalt Frank mit dem türkischen Präsidenten sorgt für Irritationen. „Warum trifft sich ein Vertreter der deutschen Judikative mit dem Präsidenten eines Unrechtsregimes?“, sagt Ali Ertan Toprak, Vorsitzender der Kurdischen Gemeinde Deutschland (KGD), auf Anfrage unserer Redaktion. Auch Toprak hat kein Verständnis für die Geheimnistuerei über konkrete Gesprächsinhalte: „Wenn sie über nichts Verwerfliches gesprochen haben, können sie ja die Öffentlichkeit über die Inhalte informieren.“
Die Berliner Rechtsanwältin Antonia von der Behrens hält die Antworten aus Berlin ebenfalls für unzureichend. „Auf die Frage, warum sich der Generalbundesanwalt mit dem türkischen Präsidenten getroffen hat, gibt es keine Erklärung seitens der Bundesregierung.“
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Türkei-Besuch: Zehntausende „Strafnachrichten“ jedes Jahr an Ankara geschickt
Derzeit hat die Bundesregierung allein im laufenden Jahr von der Türkei 48 Auslieferungsersuchen erhalten, wie aus den Antworten zu der parlamentarischen Anfrage der Abgeordneten Akbulut hervorgeht. Noch immer gibt es einen Austausch über Strafrechtsverfahren (Strafnachrichtenaustausch), zudem werden Informationen an die türkische Regierung übermittelt.
In der Antwort auf die parlamentarische Anfrage gibt die Bundesregierung bekannt, dass „am Ende eines Quartals alle im Bundeszentralregister (BZR) eingetragenen Verurteilungen, die türkische Staatsangehörige betreffen und in dem Quartal an das Register übermittelt worden sind, technisch abgesammelt, für den Druck aufbereitet und mittels spezieller Strafnachrichtenformulare gedruckt, an die türkische Registerbehörde (türkisches Justizministerium, Anm. d. Red.) übermittelt“ werden. Hier die genauen Zahlen zu den Strafnachrichten, die seit 2017 in die Türkei übermittelt worden sind:
Jahr | Strafnachrichten |
---|---|
2017 | 47.779 |
2018 | 51.759 |
2019 | 57.531 |
2020 | 63.970 |
2021 | 69.790 |
Franks Türkei-Besuch hinterlässt mehr Fragen als Antworten
„Die Regierung von Recep Tayyip Erdoğan hat die türkische Menschenrechtsbilanz um Jahrzehnte zurückgeworfen und verstößt offenkundig gegen internationale Menschenrechtsnormen“, schreibt Human Rights Watch in einem ihrer Berichte. Die Antworten der Bundesregierung zum dreitägigen Besuch des deutschen Generalbundesanwalts in der Türkei werfen also am Ende mehr Fragen als Antworten auf. (Erkan Pehlivan)