Innenministerium: Regierung einig bei Fachkräftezuwanderung

Durchbruch in der schwarz-roten Koalition: Die Bundesregierung hat letzte Hürden beim Gesetzentwurf zur Zuwanderung von Fachkräften genommen. Jetzt ist das Kabinett an der Reihe.
Update 18.12.2018: Die schwarz-rote Bundesregierung hat sich auf letzte Details beim umstrittenen Gesetzentwurf zur Zuwanderung von Fachkräften geeinigt. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur aus dem Bundesinnenministerium vom Dienstag kann das Kabinett den Entwurf damit wie geplant an diesem Mittwoch verabschieden. Aus der Union war Kritik an dem geplanten Gesetz laut geworden, weil unter anderem Fehlanreize für Einwanderung befürchtet wurden.
Update vom 17. Dezember 2018: Zwei Tage vor der geplanten Beratung des Fachkräftezuwanderungsgesetz im Kabinett hat die Bundesregierung am Montag weiter um Details der strittigen Regelung gerungen. Es würden noch Gespräche geführt, sagte eine Sprecherin des Bundesarbeitsministeriums in Berlin. "Wir streben eine zeitnahe Kabinettsbefassung an." Die Sprecherin des Bundesinnenministeriums, Eleonore Petermann, sagte, es werde weiterhin die Verabschiedung des Gesetzentwurfs am Mittwoch im Kabinett angestrebt.
Die geplante Neuregelung, die dem Fachkräftemangel in Deutschland entgegenwirken soll, ist insbesondere in der Union umstritten. Deren Innenpolitiker hatten zuletzt vor Missbrauchsmöglichkeiten und Fehlanreizen gewarnt.
Nach einem Bericht des Redaktionsnetzwerkes Deutschland (RND) will die Bundesregierung massenhaften Missbrauch des geplanten Fachkräfteeinwanderungsgesetzes unbedingt vermeiden. Das gehe aus einem Ergebnispapier der an der Ressortabstimmung über die Pläne beteiligten Ministerien hervor, berichteten die RND-Zeitungen (Dienstagsausgaben).
Demnach soll die Bundesregierung "regelmäßig gegenüber dem Bundestag über die Entwicklung der Zuwanderungszahlen" berichten. Zudem soll die Bundesregierung in Fällen, in denen ein erheblicher Anstieg von offensichtlich unbegründeten Asylanträgen vorliegt, per Verordnung "Zuwanderungssperren" verhängen können.
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Die im bisherigen Entwurf für das Fachkräfteeinwanderungsgesetz vorgesehenen Duldungsregelungen etwa für abgelehnte Asylbewerber mit Job sollen demnach in einen eigenen Gesetzentwurf ausgegliedert werden. Dieser solle "zeitgleich in Kabinett und parlamentarischem Verfahren" verabschiedet werden.
Im bisherigen Gesetzentwurf ist eine "Beschäftigungsdulung" vorgesehen, von der Asylbewerber profitieren sollen, die abgelehnt wurden, aber nicht in ihre Heimat zurückgeführt werden können. Der Entwurf für das Fachkräfte-Gesetz sieht dafür eine Reihe von Bedingungen vor.
Mit dem geplanten Gesetz soll für Arbeitnehmer aus Nicht-EU-Staaten die bisherige Beschränkung auf Engpassberufe und die Vorrangprüfung entfallen. Dabei muss bislang zunächst geschaut werden, ob ein Deutscher oder ein anderweitiger EU-Bürger für den Job infrage kommt.
Die große Koalition hatte sich im Zuge des Asylstreits im Sommer darauf verständigt, das Vorhaben noch in diesem Jahr durch das Kabinett zu bringen. Am Mittwoch ist dafür die letzte Gelegenheit.
Update vom 14. Dezember 2018: Die Zuwanderung von Fachkräften soll laut einem Medienbericht an erheblich strengere Bedingungen geknüpft werden als bisher geplant. Darauf verständigten sich nach einem Bericht von Stuttgarter Zeitung und Stuttgarter Nachrichten die zuständigen Fachminister von Union und SPD. SPD-Vize Ralf Stegner hatte zuvor noch Forderungen aus der Union nach höheren Hürden für Migranten zurückgewiesen.
Dem Bericht zufolge sollen nun nur junge Menschen unter 25 Jahren nach Deutschland kommen können, um hier einen Ausbildungsplatz zu suchen. Sie müssen demnach zudem Deutschkenntnisse auf dem hohen Niveau B2 nachweisen und einen Schulabschluss an einer deutschen Auslandsschule oder einen Abschluss, der zum Hochschulzugang berechtigt, besitzen. Auch sollten Zuwanderungssperren für Länder verhängt werden können, aus denen ein erheblicher Anstieg offensichtlich unbegründeter Asylanträge vorliege. Ein Kindergeldanspruch während der Suche nach einem Arbeits- oder Ausbildungsplatz soll ausgeschlossen werden.
Mit Unverständnis reagierte darauf der Hauptgeschäftsführer der Arbeitgeber in Baden-Württemberg, Peer-Michael Dick. "Wir hatten gehofft, dass die Union diese Art von Reflexen überwunden und anerkannt hat, dass Deutschland die Zuwanderung von Fach- und Arbeitskräften auch aus Drittstaaten benötigt.
Das umstrittene Thema der Duldung abgelehnter Asylbewerber, die über einen Arbeitsplatz verfügen, soll dem Bericht zufolge nun in einem separaten Gesetz geregelt werden. Voraussetzung für ein Bleiberecht soll nun eine "Vorduldung" von mindestens zwölf Monaten und eine Vorbeschäftigung von 18 Monaten mit 35 Wochenstunden sein. Außerdem müsse ein Jahr vor Beantragung der Beschäftigungsduldung der Lebensunterhalt eigenständig erbracht worden sein, hieß es weiter. An der Koalitions-Einigung beteiligt waren demnach Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU), Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD), Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU), Finanzminister Olaf Scholz (SPD) sowie Kanzleramtsminister Helge Braun (CDU).
Einwanderungsgesetz: CDU-Politiker schlagen in Brief an Seehofer und Co. Alarm
Update vom 12. Dezember 2018: Führende Unions-Innenpolitiker machen Front gegen Regelungen des geplanten Fachkräfteeinwanderungsgesetz. In einem Brief an Innenminister Horst Seehofer (CSU) und Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU), die gemeinsam mit Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) für den Gesetzentwurf hauptverantwortlich sind, bemängeln sie „Missbrauchsmöglichkeiten und mögliche Fehlanreize“. Das Schreiben der Vorsitzenden der Arbeitsgruppen Innen und Heimat, Mathias Middelberg, und Wirtschaft und Energie, Joachim Pfeiffer, liegt der Deutschen Presse-Agentur vor. Zuvor hatte die Welt darüber berichtet.
Die Abgeordneten verwahren sich unter anderem gegen eine erleichterte Einreise zur Ausbildungsplatzsuche. Diese schaffe eine „Zuwanderungsmöglichkeit für gänzlich Unqualifizierte aus Nicht-EU-Staaten ohne Vorliegen eines Ausbildungsplatzes“. Die Regelung solle vielmehr auf Absolventen deutscher Auslandsschulen begrenzt werden.
Erweiterte Möglichkeiten zur Einreise, um hierzulande einen ausländischen Abschluss anerkennen zu lassen, gehen den Absendern ebenfalls zu weit. Damit drohe „eine faktische Absenkung der Anforderungen an die Qualifikation ausländischer Zuwanderer“. Außerdem müsse die Zuwanderung ohne formalen Abschluss klar auf Engpassberufe wie IT-Experten beschränkt bleiben.
Auch die neuen Möglichkeiten für abgelehnte Asylbewerber sehen Middelberg und Pfeiffer skeptisch. „Mit dem derzeitigen Vorschlag würde künftig derjenige, der illegal nach Deutschland einreist, keine Asylgründe nachweisen kann und noch dazu unsere Behörden über seine Identität täuscht oder in sonstiger Weise seine Abschiebung verhindert hat, nicht nur mit einem verlässlichen Status, sondern gar mit einem Bleiberecht in Rekordzeit belohnt“, warnen sie. Aus fachpolitischer Sicht sei der Gesetzentwurf in dieser Form nicht zustimmungsfähig. Ursprünglich sollte der Entwurf am 19. Dezember im Kabinett verabschiedet werden.
Erstmeldung - Neues Einwanderungsgesetz: Erste Details durchgesickert

Berlin - Wie die Süddeutsche Zeitung (SZ) berichtet, soll der Entwurf für ein „Fachkräfte-Einwanderungsgesetz“ noch am 19. Dezember im Bundeskabinett beschlossen werden. Mit diesem Gesetz soll es Migranten weitaus leichter ermöglicht werden, sich auf dem deutschen Arbeitsmarkt zu bewerben. Das entspricht einer Absprache zwischen SPD und der CDU/CSU. Im Zuge des Streits der Schwesterparteien über das Asylrecht im Sommer, hatte die SPD als Kompromiss durchgesetzt, dass noch in diesem Jahr ein Einwanderungsgesetz auf den Weg gebracht wird.
Die Süddeutsche Zeitung nennt nun erste Details, die in dem Entwurf stehen, der am Montag vom Bundesinnenministerium an andere Ressorts übergeben wird:
- Demnach fällt die Prüfung weg, ob ein Deutscher oder EU-Bürger für die Stelle in Frage kommt, wenn sich ein qualifizierter Migrant aus Nicht-EU-Staaten bewirbt.
- Ebenso fällt die Beschränkung auf sogenannte Engpassberufe weg, die bislang von der Bundesagentur für Arbeit ermittelt werden.
- Fachkräfte dürfen für sechs Monate für eine Arbeitsplatzsuche einreisen, sofern sie die deutsche Sprache beherrschen und ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können.
- Voraussetzung ist allerdings die „Feststellung der Gleichwertigkeit der Qualifikation“, heißt es im Gesetzestext.
Auch für Flüchtlinge soll es durch das Gesetz mehr Rechtssicherheit geben, schreibt die SZ:
- Während einer Lehre dürfen Flüchtlinge nicht mehr abgeschoben werden.
- Danach greift die „3 plus 2 Regelung“ als einheitlicher Standard für alle Bundesländer. Das bedeutet: Nach dem Abschluss einer Lehre dürfen die Flüchtlinge zwei weitere Jahre in Deutschland arbeiten.
- Für gut integrierte Flüchtlinge, deren Abschiebung lediglich ausgesetzt ist, sieht der Gesetzentwurf außerdem eine "Beschäftigungsduldung" für zwei Jahre vor, sofern sie bereits einer sozialversicherungspflichtigen Arbeit nachgehen und gut Deutsch sprechen.
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