Prozess um Messerattacke von Chemnitz: Urteil ist gefallen - Anwälte legen Rechtsmittel ein

Im Prozess für die Messerattacke von Chemnitz wird am Donnerstag ein Urteil gesprochen. Die Staatsanwaltschaft fordert zehn Jahre Haft, die Verteidigung den Freispruch.
18.18 Uhr: Die Chemnitzer Oberbürgermeisterin Barbara Ludwig (SPD) hat alle Beteiligten dazu aufgerufen, das Urteil im Prozess zur tödlichen Messerattacke, die ihre Stadt vor knapp einem Jahr erschüttert hatte, zu akzeptieren. „Es gibt ein Urteil und das haben wir alle zu respektieren - ich auch. Wir leben in einem Rechtsstaat“, sagte Ludwig am Donnerstag in Chemnitz. Zuvor war ein 24 Jahre alter Syrer vom Landgericht Chemnitz zu neun Jahren und sechs Monaten Haft unter anderem wegen gemeinschaftlichen Totschlags verurteilt worden. Die Anwälte des Mannes legten nach eigenen Angaben kurz darauf Rechtsmittel ein - das Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig.
In ihrem Statement erinnerte die Oberbürgermeisterin an die Situation vor einem Jahr mit zahlreichen Demonstrationen und fremdenfeindlichen Übergriffen. Das Verbrechen und die Ereignisse danach hätten viele Chemnitzer sehr betroffen gemacht. „Chemnitz war viele Wochen eine Mischung aus Traurigkeit und Angst, aber auch aus Aufstehen und Mut“, sagte Ludwig.
Nun sei es ihre Aufgabe, im Wissen um die Probleme gemeinsam mit vielen Chemnitzern zu zeigen, dass die Stadt vielfältig und offen sei. Es gebe viele engagierte Chemnitzer.
Prozess um Messerattacke von Chemnitz: Urteil ist gefallen - Anwälte legen Rechtsmittel ein
15.16 Uhr: Kurz nach der Verurteilung ihres Mandanten wegen der tödlichen Messerattacke in Chemnitz vor knapp einem Jahr haben die Verteidiger Rechtsmittel eingelegt. Das erklärte Rechtsanwältin Ricarda Lang am Donnerstag nach der Urteilsverkündung des Landgerichts Chemnitz in Dresden. Die Richter hatten den 24-jährigen angeklagten Syrer zu neun Jahren und sechs Monaten Haft wegen Totschlags und gefährlicher Körperverletzung verurteilt.
Anwalt Frank Wilhelm Drücke bezeichnete das Urteil als „falsch“. Wegen der Revision der Verteidiger wird der Schuldspruch der Chemnitzer Richter nun zunächst nicht rechtskräftig.
Das Chemnitzer Landgericht, das aus Sicherheitsgründen in Dresden verhandelt hatte, ist davon überzeugt, dass der Syrer Alaa S. am 26. August 2018 in Chemnitz gemeinsam mit einem flüchtigen Iraker den 35-jährigen Deutschen Daniel H. erstochen hat. Der mutmaßliche Mittäter ist weltweit zur Fahndung ausgeschrieben.
Prozess um Messerattacke von Chemnitz: Urteil ist gefallen
Update 14.05 Uhr: Das Urteil im Prozess um die Messerattacke von Chemnitz ist gefallen. Das Oberlandesgericht Dresden hat den 24-jährigen Angeklagten aus Syrien wegen Totschlags und gefährlicher Körperverletzung zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte zehn Jahre Haft gefordert, die Verteidigung einen Freispruch. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann vor dem Bundesgerichtshof angefochten werden.
Nach 19 Verhandlungstagen war die Kammer davon überzeugt, dass Alaa S. am 26. August 2018 in Chemnitz gemeinsam mit einem flüchtigen Iraker den 35-jährigen Daniel H. erstochen hat. Der mutmaßliche Mittäter ist weltweit zur Fahndung ausgeschrieben.
Erstmeldung: Prozess um Messerattacke von Chemnitz: Urteil am Nachmittag - Angeklagter spricht erstmals
Dresden - Im Prozess zur tödlichen Messerattacke in Chemnitz vor knapp einem Jahr hat die Verteidigung einen Freispruch für den angeklagten 24-Jährigen gefordert. Sie verlangte am Donnerstag vor dem Landgericht Chemnitz zudem die Aufhebung des Haftbefehls und eine Haftentschädigung für den Mann, der seit knapp einem Jahr in Untersuchungshaft sitzt.
Es gebe keinerlei Beweise dafür, dass der Syrer am 26. August 2018 am Rande eines Stadtfests in Chemnitz gemeinsam mit einem flüchtigen Iraker einen 35-jährigen Deutschen mit Messerstichen getötet und einen weiteren Mann schwer verletzt habe, argumentierte die Verteidigung in einem Gebäude des Oberlandesgerichtes Dresden, wo der Prozess aus Sicherheitsgründen stattfand. Im Laufe des Nachmittags wurde ein Urteil erwartet.
Chemnitz: Angeklagter aus Syrien spricht erstmals - „Möchte nicht das zweite Opfer werden“
Der Angeklagte sprach sich in seinem letzten Wort für ein faires Urteil aus. „Ich kann nur hoffen, dass hier die Wahrheit ans Licht gebracht wird und ein gerechtes Urteil gesprochen wird“, ließ der Syrer durch einen Dolmetscher übersetzen. Er hoffe nicht, das zweite Opfer des eigentlichen Täters zu werden; das erste Opfer sei der getötete Daniel H. „Ich möchte nicht das zweite Opfer sein, indem ich für ihn bestraft werde. Das ist meine einzige Hoffnung.“ Das Gericht zog sich nach den Schlussworten des Angeklagten zu Beratungen zurück.
In der gesamten Verhandlung hatte der 24-Jährige zu den Vorwürfen gegen ihn geschwiegen. In einem am Dienstag ausgestrahlten Telefoninterview des ZDF-Magazins „Frontal21“ hatte er zwar seine Unschuld beteuert - diese Aussagen haben nach Gerichtsangaben aber keinen Einfluss auf die Urteilsfindung. Dafür seien laut Strafprozessordnung allein die im Laufe der Verhandlung durch die Kammer gewonnenen Erkenntnisse entscheidend, hatte es geheißen.
Chemnitz: Prozess um Messerattacke - Verteidigung will Freispruch
Die Zeugenaussagen seien weitgehend "untauglich", es gebe auch keine DNA-Spuren, die den Verdacht gegen S. stützten, hieß es vonseiten der Verteidigung. Zudem sei eine Vielzahl von Menschen am Tatort gewesen. Alaa S. habe keine Verletzungen gehabt, die von einer Auseinandersetzung herrühren könnten, sagte Anwältin Ricarda Lang. "Das passt vorne und hinten nicht zusammen." Frank Drücke, der zweite Verteidiger des 24-Jährigen, sprach von einer "auf tönernen Füßen wankenden Anklage".
Drücke sprach von einer "auf tönernen Füßen wankenden Anklage". Er rückte in seinem Plädoyer auch die Geschehnisse nach der Tat in den Blickpunkt. „Für uns ist das mitnichten ein normales Verfahren“, sagte er. Er appellierte an die Kammer des Landgerichts, sich bei der Urteilsfindung nicht von Forderungen aus Politik, Gesellschaft oder von einem „marodierenden Mob“ beeinflussen zu lassen.
Chemnitz: Staatsanwaltschaft fordert zehn Jahre Haft
Der Syrer Alaa S. soll der Anklage zufolge Ende August vergangenen Jahres am Rande des Chemnitzer Stadtfests gemeinsam mit einem flüchtigen Tatverdächtigen den 35-jährigen Daniel H. erstochen haben. Nach dem Iraker wird nach wie vor mit einem internationalen Haftbefehl gefahndet. Während eines Streits sollen die beiden mehrfach mit Messern auf H. eingestochen haben. Dieser starb unmittelbar nach der Tat. Zudem sollen die Angeklagten einen weiteren Mann durch einen Stich in den Rücken verletzt haben. Der damals verletzte Zeuge sowie die Mutter und die Schwester von Daniel H. treten im Prozess als Nebenkläger auf.
Die Staatsanwaltschaft hatte am Montag in ihrem Plädoyer eine Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Jahren für den Angeklagten wegen Totschlags und gefährlicher Körperverletzung gefordert. Die drei Vertreter der Nebenklage gingen am Donnerstag in ihren Plädoyers über diesen Antrag hinaus und forderten eine Gesamtfreiheitsstrafe von elf Jahren.
Video: Ein Jahr nach Chemnitz: Täter zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt
Chemnitz: Tödliche Messerattacke sorgte für heftiges Nachbeben
In der Folge der Messerattacke war es im vergangenen Jahr in der Stadt zu rassistisch motivierten Übergriffen gekommen, die mehr als das Verbrechen selbst auch auf internationaler Ebene ein Schlaglicht auf Chemnitz warfen. Der Streit um die Frage, ob es „Hetzjagden“ gegeben habe, wurde auf Bundesebene zur Zerreißprobe für die große Koalition aus Union und SPD - und führte letztlich dazu, dass der damalige Chef des Bundesamts für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen, seinen Posten verlor.
Im November 2018 versetzte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) Maaßen dann in den einstweiligen Ruhestand, nachdem dieser laut einem Redemanuskript von teils „linksradikalen Kräften in der SPD“ gesprochen hatte.
Zuletzt hatte auch eine geplante Gesprächsrunde des MDR zu den Vorkommnissen in Chemnitz zu einem Eklat geführt. Die Frage um die Wortwahl „Hetzjagden“ beschäftigte auch Wochen und Monate später noch Medien - und den Bundestag. Auch Kanzlerin Angela Merkel (CDU) reiste in die sächsische Stadt, wenn auch erst mit deutlicher Verspätung.
dpa/AFP/fn