1. Hersfelder Zeitung
  2. Politik

Merkel verliert gegen AfD – Bundesverfassungsgericht hat geurteilt

Erstellt: Aktualisiert:

Von: Katja Thorwarth

Kommentare

Kanzlerin Merkel hat sich stets explizit gegen die AfD positioniert.
Kanzlerin Merkel hat sich stets explizit gegen die AfD positioniert. © Kay Nietfeld/dpa

Das Bundesverfassungsgericht gibt der AfD recht: Die damalige Kanzlerin habe im Kontext der Kemmerich-Affäre AfD-Recht verletzt. Für Merkel hat das keine Folgen.

+++ 13.50 Uhr: Die Richter:innen waren sich in ihrer Bewertung zu Merkels Äußerungen uneins. Das Urteil erging mit knappen fünf zu drei Stimmen. Richterin Astrid Wallrabenstein verlas ein Sondervotum und stellte fest, dass Merkel ihrer Auffassung nach keinen Verfassungsverstoß begangen habe. Bürger:innen hätten gegenüber einem Regierungsmitglied „nur begrenzte Neutralitätserwartungen“.

Der Zweite Senat hatte um 10 Uhr gerügt, dass Merkels Äußerungen auf den Websites von Bundeskanzlerin und Bundesregierung veröffentlicht worden waren. Damit sei auf Ressourcen zurückgegriffen worden, die allein Regierung und Kanzlerin zur Verfügung gestanden hätten.  

Weitergehende Auswirkungen für Merkel hat die Entscheidung nicht. Nach sogenannten Organklagen gegen oberste Bundesorgane prüfen die Verfassungsrichter:innen ausschließlich, ob tatsächlich Rechte verletzt wurden oder nicht, und stellen dies entsprechend fest.

AfD-Klage gegen Merkel wegen Äußerung zu Thüringen-Wahl erfolgreich

+++ 10.50 Uhr: Ex-Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu ihren Äußerungen zur Ministerpräsidentenwahl in Thüringen ihren Respekt vor dem höchsten deutschen Gericht geäußert. „Bundeskanzlerin a.D. Dr. Angela Merkel respektiert selbstverständlich die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts“, teilte eine Sprecherin Merkels am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur in Berlin auf Anfrage mit. Inhaltlich äußerte sich Merkel nicht.  

Merkel verliert gegen AfD – Bundesverfassungsgericht hat geurteilt

+++ 10.00 Uhr: Das Gericht verkündet das Urteil, anwesend ist AfD-Chef Tino Chrupalla sowie Vertreter der Bundesregierung. Das Bundesverfassungsgericht gibt der AfD recht und sieht die Chancengleichheit der Partei im politischen Wettbewerb verletzt. Merkel habe sich in amtlicher Funktion „in einseitig parteiergreifender Weise“ negativ zur AfD geäußert, sagte Vizegerichtspräsidentin Doris König bei der Urteilsverkündung am Mittwoch. (Az. 2 BvE 4/20 u.a.)

Ihre Äußerung zur AfD habe sie in amtlicher Funktion getätigt, ergänzte König. Weder der Hinweis zur „Vorbemerkung“ noch der Inhalt lasse klar erkennen, dass Merkel sich nicht in ihrer Funktion als Bundeskanzlerin, sondern ausschließlich als Parteipolitikerin habe äußern wollen.

AfD verklagt Merkel wegen Aussagen zu Kemmerich-Skandal – Bundesverfassungsgericht urteilt

Erstmeldung vom Mittwoch, 15. Juni, 09.30 Uhr: Karlsruhe – Es war ein politischer Skandal, der die demokratischen Grundfeste in der Bundesrepublik erschütterte. Im Februar 2020 wurde der FDP-Politiker Thomas Kemmerich ins Amt des Thüringer Ministerpräsidenten gehoben – mit den Stimmen von CDU und AfD. Das war ein einmaliger Vorgang, den die damalige Kanzlerin Merkel von Südafrika aus kommentierte.

„Unverzeihlich“, nannte Angela Merkel die Ereignisse in Thüringen. Weiter müsse die Wahl „rückgängig gemacht werden“. Nun entscheidet das Bundesverfassungsgericht, ob sie damit eine rote Linie überschritten hat. Die Karlsruher Richterinnen und Richter verkünden am Mittwoch (10.00 Uhr) ihr Urteil nach zwei Klagen der AfD gegen die frühere Bundeskanzlerin und die Bundesregierung. Die Partei sieht sich in ihrem Recht auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb verletzt.

Kemmerich-Skandal: AfD verklagte Angela Merkel

Eigentlich hatte sich am 5. Februar 2020 im Landtag in Erfurt Bodo Ramelow (Linke) erneut zum Regierungschef wählen lassen wollen. In den ersten beiden Wahlgängen bekam er nicht genug Stimmen. Im dritten Wahlgang hatte ihn dann völlig überraschend der FDP-Politiker Thomas Kemmerich um eine Stimme geschlagen – mithilfe von CDU und AfD.

Es war das erste Mal, dass die AfD einem Ministerpräsidenten ins Amt verhalf. Merkel hatte sich während ihrer Auslandsreise einen Tag später zu Wort gemeldet und ihrer Pressekonferenz mit dem südafrikanischen Präsidenten Cyril Ramaphosa eine „Vorbemerkung ... aus innenpolitischen Gründen“ vorausgeschickt. Das Ergebnis müsse „rückgängig gemacht werden“, sagte sie, zumindest die CDU dürfe sich nicht an dieser Regierung beteiligen. Und: „Es war ein schlechter Tag für die Demokratie.“

Von AfD und CDU ins Amt gehievt: Kemmerich trat unter Druck zurück

Kemmerich war nach drei Tagen unter dem hohen Druck zurückgetreten, die Amtsgeschäfte hatte er ohne Regierung noch bis März geführt. Ministerpräsident wurde dann doch wieder Ramelow.

In der Karlsruher Verhandlung zur Thüringen-Wahl im Juli 2021 hatte Merkels Kanzleramtschef Helge Braun (CDU) die Äußerungen damit verteidigt, dass die mitreisenden Journalistinnen und Journalisten und vor allem der Koalitionspartner eine Positionierung gewollt hätten. Es sei auch um das internationale Ansehen der Bundesrepublik Deutschland gegangen.

AfD wirft Merkel verstoß der Neutralitätspflicht vor

Die AfD hatte die Äußerungen als direkten Angriff bewertet. „Wir meinen, dass so ein Angriff, zumal bei einem offiziellen Staatsbesuch unter dem Logo Bundeskanzler/Bundeskanzlerin, nicht verfassungsgemäß ist und Frau Merkel damit gegen ihre Neutralitätspflicht verstoßen hat“, sagte der Vize-Vorsitzende Stephan Brandner zur Causa. (ktho/dpa)

Auch interessant

Kommentare