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Auf Kinder schießen lassen? Wirbel um AfD-Chefin

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Beatrix von Storch
Beatrix von Storch, stellvertretende AfD-Bundessprecherin. © dpa

Berlin - Die Berliner AfD-Chefin Beatrix von Storch findet es grundsätzlich richtig, auch Frauen mit Kindern notfalls mit Waffengewalt am Grenzübertritt zu hindern.

Update 31.1., 20.00 Uhr:

Die stellvertretende AfD-Chefin Beatrix von Storch hat ihre Äußerung zu einem möglichen Schusswaffengebrauch gegen Frauen und Kinder an der Grenze eingeschränkt. Nachdem sie zunächst auf ihrer Facebook-Seite die Frage, ob man Frauen mit Kindern notfalls mit Waffengewalt am Grenzübertritt stoppen sollte, bejaht hatte, ruderte sie am Sonntagabend ein Stück zurück. Von Storch, die auch Vorsitzende der Alternative für Deutschland in Berlin ist, erklärte, ihr „Ja“ habe sich nur auf die Frauen bezogen, nicht aber auf die Kinder.

Die Juristin sagte: „Gegen Kinder ist der Schusswaffeneinsatz richtigerweise nicht zulässig. Frauen sind anders als Kinder verständig“, deshalb könne der Gebrauch von Waffen gegen sie „innerhalb der gesetzlich engen Grenzen“ zulässig sein. Eine Voraussetzung sei beispielsweise, dass zuvor ein Warnschuss abgegeben wurde.

31.1., 17.30 Uhr:

Auf ihrer Facebook-Seite bejahte sie die entsprechende Frage eines

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© screenshot facebook.com/BeatrixVonStorch

Users. Storch, die auch stellvertretende AfD-Bundesvorsitzende und Europaabgeordnete ist, hatte am Samstag auf ihrer Facebookseite auf die umstrittenen Aussagen der AfD-Bundesvorsitzenden Frauke Petry verwiesen. Diese hatte in einem Interview des „Mannheimer Morgen“ den Einsatz von Schusswaffen bei Grenzkontrollen gefordert, um illegale Grenzübertritte zu verhindern. Ein Kommentator fragte von Storch über das Netzwerk: „Wollt Ihr etwa Frauen mit Kindern an der grünen Wiese den Zutritt mit Waffengewalt verhindern?“, was Storch knapp mit „Ja“ beantwortete.

Nach einer Flut kritischer Kommentare erklärte sie später: „Ich bin grundsätzlich gegen Gewalt gegen Kinder, das umfasst auch den Einsatz von Schusswaffen gegen minderjährige Migranten durch die Polizei.“

Am Sonntag schrieb sie: „Gewalt ist immer das allerletzte Mittel.“ Sie betonte: „Wir haben keine Forderungen aufgestellt, sondern die Rechtslage referiert. ... Nach meiner Meinung soll der Bundespolizeipräsident die Grenzpolizei personell in einer Weise aufstellen, die jeden Schusswaffeneinsatz - auch gegen erwachsene Migranten - höchst unwahrscheinlich macht.“

Polizei: AfD will Rechtsstaat aushebeln

Im Gesetz zur Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes (UZwG) regelt Paragraf 11 den „Schusswaffengebrauch im Grenzdienst“. Demnach können Vollzugsbeamte im Grenzdienst Schusswaffen auch gegen Personen gebrauchen. Dies gelte für Personen, die sich der wiederholten Weisung, zu halten oder die Überprüfung ihrer Person oder der etwa mitgeführten Beförderungsmittel und Gegenstände zu dulden, durch die Flucht zu entziehen versuchen. Sollte die mündliche Weisung nicht verstanden werden, könne sie auch durch einen Warnschuss ersetzt werden.

Die GdP hält die Äußerung Petrys für falsch, wonach Polizisten per Gesetz verpflichtet seien, zum Schutz vor illegalem Grenzübertritt „notfalls auch von der Schusswaffe Gebrauch“ zu machen. Dazu sagte GdP-Vize Jörg Radek MDR INFO: „Das ist gesetzlich nicht gedeckt. Waffen dürfen nur zur Abwehr einer unmittelbaren Gefahr eingesetzt werden. Die illegale Einreise von Flüchtlingen zählt dazu nicht.“ Er fügte hinzu: "Kein deutscher Polizist würde auf Flüchtlinge schießen. Wer ein solches radikales Vorgehen vorschlägt, will offenbar den Rechtsstaat aushebeln und die Polizei instrumentalisieren." 

Petry: "Schmutzkampagne"

Petry rechtfertigte ihre Äußerungen, die auf heftige Kritik gestoßen waren, am Sonntag in einem Beitrag auf ihrer Facebook-Seite und sprach von einer "Schmutzkampagne" gegen sie und die AfD. Die Parteichefin kritisierte, es werde mit "zweierlei Maß" gemessen. "Versuchen Sie sich mal bei Ihrem nächsten Flug der Sicherheitskontrolle zu entziehen! Oder versuchen Sie den Sperrbereich im Flughafen unerlaubt zu betreten!", schrieb sie. "Was glauben Sie, was passiert, vor allem, wenn Sie sich dann einer mehrfachen Aufforderung widersetzen, dies zu unterlassen?"

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dpa/afp

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