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Sicherheitszaun reichte nicht: Wolf dringt in Gehege ein und tötet Tiere

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Von: Lucas Maier

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Wolf: Sicherheitszaun schützt Schafe nicht immer
Wolf: Sicherheitszaun schützt Schafe nicht immer © picture alliance/dpa

Ein Wolf biss sich in Sachsen durch einen Sicherheitszaun und tötet - der Freistaat zahlt jetzt eine Entschädigung an den Halter.

Zaußwitz/Sachsen - Ein Wolf schaffte es im sächsischen Zaußwitz in der Nähe von Riesa eine Dammwildkuh zu reißen. Der Wolf schaffte es durch den als Sicher geltenden Zaun des Schutzgeheges der Tiere. Durch den Zaun kam der Jäger wahrscheinlich in dem er einen der unten Drähte des Zauns durchbiss. 

Denn eigentlich galt der Zaun als Wolfs sicher. Der Landwirt Thorsten Kühne hatte seinen 2 Meter hohen Zaun nämlich von Anfang an im Boden mit Erdnägeln befestigt. In seinem Gehege hält der 53-Jährige Dam- und Rotwild. Der Züchter ist im Besitz von mehr als 50 Tieren. Neben dem Wild hält er sich auch noch 17 Schafe.

Der Wolf erlegte die Dammwildkuh direkt im Gehege, wo er auch ein Stück der Lunge und die Leber des Tieres verzehrte. Was den Wolf danach verschreckt hat, ist nicht bekannt. 

Wolf: Der Angriff geht eindeutig auf das Konto des Raubtiers 

Laut einer Mitarbeiterin der Beratungsstelle Wolf, gilt es als belegt, dass es sich bei dem Angreifer um einen Wolf handelt. Sie stufte auch den Zaun des Landwirtes als Wolfs sicher ein, da er die Mindestsicherheitsanforderungen erfüllt habe. 

Die Mindestschutzanforderungen sind auf der Website des Freistaates Sachsen einsehbar. Die Anforderungen sind erfüllt, wenn die Tiere durch einen mindestens 90 Zentimeter hohen stromführenden Elektrozaun geschützt sind. 

Sollte es vermehrt auftreten, dass Elektrozäune vom Wolf übersprungen werden, kann hierfür in der jeweiligen Region noch ein Flatterband als Mindestschutz deklariert werden. 

Wolf: So können Landwirte ihre Tiere noch schützen 

Neben der Möglichkeit des Elektrozauns kann auch ein mindestens 120 Zentimeter hoher Zaun aus festen Koppeln zum Mindestschutz führen. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass ein fester Bodenabschluss vorhanden sein um ein Durchschlüpfen von dem Wolf zu verhindern. 

Da der Zaun des Züchters in Zaußwitz diese Kriterien erfüllt, bekommt er 100 Prozent Entschädigung vom Freistaat Sachsen. Neben diesen konkreten Anforderungen gibt der Freistaat Sachsen zudem noch einige allgemeine Hotelsicherheitsgrundsätze mit an, welche beachtet werden sollte. 

Unter anderem, dass genügend Abstand zwischen Koppel und Erhöhungen gehalten werden sollte, damit ein Überspringen des Zauns nicht gefördert wird. Die Erfüllung der Mindestschutzanforderungen ist Zwangsvoraussetzung für den finanziellen Ausgleich bei Nutztierschäden. 

Wolf: Es gibt auch Maßnahmen die nicht als Mindestschutz gelten 

Als kurzfristige Maßnahme gibt das Land Sachsen zudem die Einrichtung eines Lappenzauns an. Dieser gilt allerdings nicht als Mindestschutz. Hierbei wird eine Schnur um die zu schützende Herde gespannt und daran Lappen befestigt. Für den Wolf stellt diese Zaunart, aufgrund der Windbewegung, ein nicht einzuschätzendes Hindernis dar.  Dieser Schutz sollte allerdings maximal ein paar Tage genutzt werden. 

Der Freistaat unterstützt die Tierhalter auch finanziell beim Herdenschutz. Die Investitionskosten für mobile Elektrozäune, Breitbandlitzen, Herdenschutzhunde und Unterwühlschutz können zu 100 Prozent erstattet werden. Hierfür ist es allerdings notwendig, dass vor der Anschaffung ein Antrag beim Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie eingereicht wird.  

Auch in Hessen kam es dieses Jahr schon zu mutmaßlichen Wolfsrissen. In Rotenburg wurde ein seltenes Kalb gerissen, als Täter wird der Wolf vermutet.*

Dass es Videos von Wölfen gibt, ist keine Seltenheit mehr. In Nord-Rhein-Westfalen wurde ein Wolf beim Fressen aufgezeichnet.*

In Niedersachsen wurde eine trächtige Schaf-Mutter vom Wolf gerissen. Lämmchen "Flecki" ist deshalb ein kleines Wunder.  

Video: Herdenschutzhunde schützen ebenfalls vor dem Wolf

Von Lucas Maier

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