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Mord an Mia in Kandel: Wie geht es nach dem Ausraster von Abdul D. im Gericht weiter?

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Prozess um Mord an Mia
Der Gerichtssaal in dem der Prozess um den Mord an Mia verhandelt wird. © dpa / Uwe Anspach

Nach dem Angriff von Abdul D, scheint der Prozess um den Mord an der 15-jährigen Mia aus Kandel weiterzugehen. Öffentliche Äußerungen zum Ausraster gibt keine.

Landau - Die schreckliche Bluttat von Kandel bewegte ganz Deutschland: Ihr Ex-Freund Abdul D. soll Mia (15) am 27. Dezember 2017 aus Eifersucht und Rache in einem Drogeriemarkt im pfälzischen Kandel erstochen haben. Die Staatsanwaltschaft geht von Mord aus. Am ersten Verhandlungstag am 18. Juni hatte der mutmaßlich aus Afghanistan stammende Angeklagte seinem Verteidiger zufolge Reue bekundet.

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Update 21. August 17.33 Uhr- Wegen Ausraster im Gerichtssaal - Jetzt ermittelt die Justiz

Nach einem Zwischenfall im Gerichtssaal droht dem Tatverdächtigen im Prozess um den Mord an der 15-jährigen Mia im pfälzischen Kandel ein weiteres Strafverfahren. Die Justiz habe wegen des Verdachts auf Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung Ermittlungen gegen den jungen Mann aufgenommen, teilte die Staatsanwaltschaft in Landau am Dienstag mit. „Nach derzeitigen Erkenntnissen wurden bei dem Ereignis am 17. August zwei Beamte an der Hand verletzt“, sagte eine Sprecherin. Die Ermittlungen würden durch die Justiz in Frankenthal geführt.

Die „Bild“-Zeitung hatte berichtet, dass der Angeklagte Abdul D. am vergangenen Freitag in dem nicht öffentlichen Kandel-Prozess im Landgericht Landau in ein Gerangel mit Vollstreckungsbeamten verwickelt gewesen sein soll. Jedoch wollen weder Behörden noch Prozessbeteiligte unter Hinweis auf das geschlossene Verfahren den Bericht kommentieren. Der Prozess wird nach Jugendstrafrecht unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt, da der Beschuldigte zur Tatzeit womöglich minderjährig war.

Update 21. August 14.37 Uhr- Nach Abdul D. Ausraster: Prozess geht weiter

Im Prozess um den Mord an der 15-jährigen Mia in Kandel (Rheinland-Pfalz) hat das Gericht mit der Vernehmung von Zeugen die juristische Aufarbeitung des Verbrechens vorangetrieben. Auch Mias Vater soll bereits ausgesagt haben. Ob das Verfahren in Landau termingerecht Ende August schließe, sei noch nicht klar, sagte der Verteidiger des Angeklagten Abdul D. am Montag am Rande der nicht-öffentlichen Verhandlung. Zumindest scheint sich Abdul D. wieder in den Griff bekommen zu haben, denn es gab keine weiteren Aussagen über gewalttätige Angriffe des Angeklagten

Zum Angriff von Abdul D. während des Prozesses gibt es außerdem weder von seinem Anwalt, noch vom Gericht eine Stellungnahme. Es ist weiterhin nur bekannt, dass die Gutachterin aus dem Gerichtssaal über sein Verhalten völlig geschockt war und so etwas nicht erwartet hätte.

Abdul D. soll im Gerichtssaal gewalttätig geworden sein

Am Freitag nun sagte die Mutter der ermordeten Mia vor Gericht aus. Laut Informationen der Bild-Zeitung soll sie darüber berichtet haben, wie sie vom Tod ihrer einzigen Tochter erfuhr: Was ihrer Tochter passiert war, habe sie erst begreifen können, als sie Mia leblos in der Klinik liegen sah. Auch von der Beisetzung ihrer Tochter soll die Mutter der 15-Jährigen berichtet haben. 

Während Mias Mutter im Zeugenstand war, soll der Angeklagte Abdul D. völlig ausgerastet sein, berichtet die Bild. Er habe zunächst sehr unruhig gewirkt, dann sei er plötzlich aufgesprungen und habe geschrien: „Ich will hier sofort raus!“ Als zwei Justizbeamte ihn festhalten wollen, soll er einen von ihnen bespuckt und als „Drecksbulle“ beschimpft haben. Dann sprang er dem Beamten offenbar an den Hals und würgte ihn. Mehrere SEK-Beamte seien daraufhin in den Gerichtssaal gestürmt und hätten den Angeklagten mit Hand- und Fußfesseln abgeführt. 

Der Verteidiger des Angeklagten, Maximilian Endler, wollte sich zu dem angeblichen Vorfall gegenüber der Bild nicht äußern. Am Montag, 20. August, soll der Vater von Mia vor Gericht aussagen.

Spekulationen um Alter des Angeklagten

Das Verfahren wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt, da der Angeklagte zur Tatzeit möglicherweise minderjährig war. Laut einem Gutachten dürfte er zwischen 17 Jahren und sechs Monaten und 20 Jahren alt gewesen sein. Die Verteidigung zweifelt das Gutachten an. Am sechsten Verhandlungstag hatte Endler gesagt, dass er nicht mehr mit einer Diskussion über das Alter von Abdul D. rechne. Der Angeklagte war vom Jugendamt Frankfurt registriert worden.

Der Prozess ist bis Ende August terminiert. Ob die Urteilsverkündung wie geplant am 29. August stattfinde, könne derzeit aber noch nicht abschließend bewertet werden, teilte das Gericht am Freitag mit. In den vergangenen Wochen hatte sich der Ablauf des Verfahrens immer wieder verschoben, da etwa Zeugen nicht vor Gericht erschienen waren.

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