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Einreiseformular für Spanien-Urlaub: So füllen Sie es richtig aus

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Von: Franziska Kaindl

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Zwei Liegestühle und ein grüner Sonnenschirm an der Playa de Palma auf Mallorca.
Spanien verlangt von allen Einreisenden einen QR-Code. © Chris Emil Janßen/Imago

Jeder, der nach Spanien reist, muss verpflichtend das spanische Einreiseformular ausfüllen. Worauf Sie dabei achten müssen, erfahren Sie hier.

Obwohl Spanien zwischenzeitlich stark von der Corona-Pandemie betroffen war*, hat es viele Deutsche im Sommer 2021 auf die Balearen gezogen. Mittlerweile hat sich die Lage wieder etwas beruhigt – auch wenn die Bundesregierung Spanien wieder als Hochrisikogebiet einstuft. Auch Spanien stuft Deutschland als Risikogebiet ein. Auf eine Sache haben die Einstufungen aber keinen Einfluss: Alle Reisende, die nach Spanien einreisen wollen, müssen unabhängig von ihrem vorherigen Aufenthaltsort ein Einreiseformular ausfüllen. Wie das funktioniert, erklären wir hier.

Spanisches Einreiseformular ausfüllen: So gehen Sie vor

Das spanische Einreiseformular finden Sie unter https://www.spth.gob.es/. Es kann maximal 48 Stunden vor der Einreise ausgefüllt werden und gilt auch für die Balearen oder Kanaren. Am Tag der Anreise kann es auch noch ausgefüllt werden. So gehen Sie vor:

Auch interessant: So füllt man das italienische Einreiseformular richtig aus.

Der QR-Code ist nur für diese Reise gültig. Das Auswärtige Amt informiert darüber, dass beim Fehlen des QR-Codes und Falschangaben Geldstrafen drohen. Laut dem Reiseveranstalter ltur werden letztere mit Strafen zwischen 3.000 und 60.000 Euro geahndet.

Doch beim Generieren des erforderlichen QR-Codes stoßen Reisende immer wieder auf technische Tücken und erhalten eine Fehlermeldung. Wertvolle Tricks für das richtige Ausfüllen des Einreiseformulars für Spanien kennt costanachrichten.com.

Lesen Sie auch: Spanien-Urlaub: Alles zur Corona-Inzidenz, Delta-Variante und den Einreise-Regeln.

Einreise nach Spanien: Weitere Corona-Regeln

Neben dem QR-Code, der bei der Einreise vorzulegen ist, müssen alle Reisenden aus Deutschland entweder einen Nachweis über eine vollständige Impfung (letzte Impfdosis mindestens 14 Tage vor dem Reiseantritt), einen Genesenennachweis (Infektion liegt maximal 180 und mindestens elf Tage zurück) oder ein negatives Testergebnis vorlegen. Es sind PCR-Tests und Antigen-Schnelltests erlaubt, die maximal jeweils 72 Stunden oder 48 Stunden alt sind. (fk) *Merkur.de und costanachrichten.com sind ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

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