Reisemängel immer beim Veranstalter rügen

Wenn sich Touristen über Mängel beschweren wollen, müssen sie sich direkt an ihren Veranstalter wenden - und nicht an die Hotelleitung. Sonst verliert der Urlauber seine Schadensersatzansprüche.
Ein Hotelier ist nicht der verlängerte Arm der Reiseveranstalter, die Urlauber bei ihm unterbringen.
Wer sich dennoch mit seiner Beschwerde an den falschen Adressaten wendet, verliert mögliche Schadensersatzansprüche, hat das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz entschieden (Az.: 5 U 766/09).
Im verhandelten Fall hatte sich ein Reiseveranstalter geweigert, einem Kunden Schadenersatz zu zahlen. Der Kunde hatte am Urlaubsort bei der Hotelleitung verschiedene Mängel gerügt - unter anderem, dass “alle paar Minuten eine Kokosnuss zu Boden krachte“.
Der Veranstalter erklärte aber, er habe von den angeblichen Mängeln nichts gewusst - und bekam Recht. Wie das OLG befand, soll der Reiseveranstalter durch eine Rüge schon am Urlaubsort die Chance erhalten, vorhandene Mängel zu beseitigen. Die Hotelleitung sei dafür aber der falsche Adressat.
dpa