Ist die Probezeit gesetzlich vorgeschrieben - oder kann sie entfallen?

Wenn der Arbeitsvertrag unterschrieben ist, beginnt für die meisten schon bald die Probezeit. Doch ist sie überhaupt gesetzlich vorgeschrieben? Experten klären auf.
Die erste Zeit im neuen Job ist meist ziemlich aufregend: Wie ist der Chef? Verstehe ich mich mit den Kollegen? Und: Werde ich meine Aufgaben gut meistern können? Um vor allem Letzeres zu testen, ist eine Probezeit vorgesehen, in der Arbeitgeber und Arbeitnehmer prüfen können, ob sie zueinander passen. Doch ist diese Probezeit eigentlich gesetzlich vorgeschrieben?
Probezeit ist nicht gesetzlich vorgeschrieben - außer in einem Fall
Obwohl sie in den meisten Arbeitsverträgen üblich ist, ist eine Probezeit tatsächlich gesetzlich nicht vorgeschrieben. Sie muss zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer explizit vereinbart werden. Dabei darf Sie laut Gesetz jedoch nicht länger als sechs Monate dauern. "Fehlt eine solche Abrede, so ist das Arbeitsverhältnis ohne Probezeit geschlossen", schreiben die Rechtsanwälte Speker, Nierhaus und Stenzel auf ihrer Internetseite.
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Es gibt jedoch eine Ausnahme: Wer sich in einem Ausbildungsverhältnis befindet, der muss nach § 20 Berufsbildungsgesetz (BBiG) eine Probezeit von mindestens einem Monat absolvieren. Diese Probezeit darf jedoch nie länger als vier Monate gehen.
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Von Andrea Stettner