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Zu wenig gearbeitet: Haben Sie sich auch schon gefragt, was dann passiert?

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Von: Veronika Werdin

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Minusstunden sind das Gegenteil der Überstunden.
Minusstunden sind das Gegenteil der Überstunden. © Federico Gambarini/dpa

Gestern haben Sie ein paar Überstunden abgebaut und sind früher gegangen. Kennt man ja. Aber wissen Sie auch, was passiert, wenn Sie zu wenige Stunden arbeiten?

Bestimmt kennen Sie Überstunden. Aber haben Sie auch schon einmal Minusstunden gemacht? Wenn Sie flexiblere Arbeitszeiten haben, sind Sie ihnen bestimmt schon begegnet. Sie entstehen, wenn Sie sich die im Vertrag festgelegte Stundenzahl selbst einteilen dürfen, Ihr Pensum der Woche jedoch nicht vollständig abgeleistet haben. Sie sind quasi das Gegenteil von Überstunden. Mit der Minusstunden-Regelung können Sie den Arbeitstag später beginnen, die Pause verlängern, Unterbrechungen für private Angelegenheiten einlegen und früher Feierabend machen.

Dürfen Sie Minusstunden machen?

Ob Sie Minusstunden ansammeln dürfen, kommt darauf an, was in Ihrem Arbeitsertrag oder in der Betriebsvereinbarung steht. Außerdem müssen Sie klären, ob es sich um ein Kurzzeitkonto (das Sie innerhalb eines Jahres ausgeglichen haben müssen) oder Langzeitkonto der Arbeitszeit handelt. Passen Sie außerdem auf, wie viel weniger als die vertraglich vereinbarte Zeit Sie arbeiten dürfen, sprich: wie viele Minusstunden Sie überhaupt machen dürfen. Dabei gibt es keine gesetzliche Regelung. Wer sich nicht daran hält, muss mit Lohnkürzungen oder im schlimmsten Fall mit der Kündigung rechnen.

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Fallen im Krankheitsfall Minusstunden an?

Normalerweise nicht, wenn Sie sich ordnungsgemäß krankgemeldet haben. Trotzdem stellen manche Arbeitnehmer fest, wenn sie genesen und wieder ins Büro kommen, dass ihnen viele Minusstunden für die fehlende Zeit berechnet wurden. Gehen Sie in diesem Fall gleich zu Ihrem Arbeitgeber und bitten Sie darum, diese Anzahl zu korrigieren. Das Arbeitsgericht sollte in einem solchen Fall die letzte Instanz sein.

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Wie können Sie Minusstunden abbauen?

Ganz einfach: indem Sie die fehlenden Stunden zu einem späteren Zeitpunkt nacharbeiten. Das bedeutet dann: Überstunden machen, früher anfangen oder später gehen. Achten Sie dabei jedoch auf den sogenannten Ausgleichszeitraum, der besagt, bis wann Sie die Minusstunden abgebaut haben müssen. Wenn Sie eine Frist verpassen, wird das auf der Gehaltsabrechnung sichtbar.

Manchen Mitarbeitern kommt die Idee, Minusstunden mit den Urlaubstagen zu verrechnen. Aber das ist nicht möglich, wie Sandra Voigt von Anwalt.de auf dem Online-Portal Karrierebibel schreibt. Urlaub kann nicht rückwirkend beantragt werden. Minusstunden müssen Sie abarbeiten.

Was passiert mit Ihren Minusstunden nach einer Kündigung?

Egal, ob Sie kündigen oder Ihnen Ihr Arbeitgeber - Sie müssen damit rechnen, dass Ihre angesammelten Minusstunden Ihr letztes Gehalt drücken. Wenn Sie die Stunden nicht abarbeiten können, behält der Arbeitgeber zum Ausgleich die Bezahlung ein. Dies ist jedoch nur mit klaren Vereinbarungen rechtens.

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