leider bin ich heute krank und kann nicht zur Arbeit kommen. Ich habe einen Arzttermin um 10 Uhr und melde mich, sobald ich weiß, wie lange ich krankgeschrieben sein werde.
Mit freundlichen Grüßen
Max Mustermann“
Ihre genaue Krankheit und Symptome müssen Sie in der Krankmeldung nicht preisgeben – das geht den Arbeitgeber nichts an. Es gibt jedoch Ausnahmen: Haben Sie sich etwa mit dem Corona-Virus infiziert oder es besteht ein Verdacht, muss eine Meldung an den Arbeitgeber erfolgen, damit dieser weitere Maßnahmen treffen und eventuell Kollegen in Quarantäne schicken kann. Auch für andere ansteckende Krankheiten kann es Ausnahmen geben, erklärt Regine Windirsch, Fachanwältin für Arbeits- und Sozialrecht in einem Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Dies ist etwa bei Masern, Mumps, Influenza oder Hepatitis B der Fall. Für Arbeitnehmer, die im Homeoffice waren und keinen weiteren Kontakt zu anderen Beschäftigten hatten, entfällt die Pflicht laut dpa. Folgende Fehler gilt es bei der Krankmeldung übrigens zu vermeiden.