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Krankschreibung: Ab wie vielen Tagen Sie eine benötigen

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Von: Anna Heyers

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Kopf-, Hals- und Gliederschmerzen oder einfach nur allgemeines Unwohlsein: Ihnen geht es nicht gut und Sie können nicht arbeiten. Aber ab wann müssen Sie einen Arzt für eine Krankschreibung aufsuchen?

Sie wachen auf und fühlen sich richtig mies. Heute zu arbeiten? Alleine die Vorstellung sorgt für weitere Kopfschmerzen. Das Erste, was Sie nun machen sollten: Ihren Arbeitgeber umgehend informieren. In der Regel reicht ein Telefonat oder eine kurze Nachricht aus, damit Sie auf der sicheren Seite sind. Im Zweifel erfragen Sie den korrekten Ablauf im Krankheitsfall vor dem Fall der Fälle. Ist das erledigt, stellt sich schnell die nächste Frage: Benötigen Sie eine Krankschreibung?

Krankschreibung: Ab wie vielen Tagen Sie eine benötigen

Generell gilt, dass die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU), auch einfach gelber Schein genannt, dann vorliegen muss, wenn die Krankheit länger als drei Tage andauern sollte (§ 5 Abs. 1, Satz 2, Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG)). Es kann aber auch sein, dass Ihr Arbeitgeber schon nach einem oder zwei Tagen eine AU fordert. Die müssen Sie übrigens seit Januar 2023 nicht mehr selber ans Unternehmen schicken, stattdessen wird die (elektronische) Krankschreibung vom Arbeitgeber angefordert. Ausnahmen gibt es bei Privatversicherten oder Krankschreibungen aus dem Ausland.

Arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung liegt neben einem Stethoskop. (Symbolbild)
Eine Krankschreibung ist spätestens dann nötig, wenn man länger als drei Tage krank ist. Diese Vorgabe kann sich allerdings zu der vom Arbeitgeber unterscheiden. (Symbolbild) © McPHOTO/B. Leitner/Imago

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Bei Krankschreibungen: Wochenenden und Feiertagen zählen mit

Die meisten Arbeitnehmer gehen davon aus, dass ausschließlich die für sie relevanten Arbeitstage bei einer AU wichtig sind. Das ist so allerdings nicht richtig. Es zählen nicht die eigenen Arbeitstage, sondern die generellen Kalendertage – also auch Samstag, Sonntag und Feiertage.

Es kann dann problematisch werden, wenn Sie an einem Wochenende oder einem Feiertag erkranken. Die meisten Ärzte und Praxen haben schließlich geschlossen. Aber keine Sorge. In diesem Fall reicht es aus, am folgenden Montag zum Arzt zu gehen und sich dann rückwirkend krankschreiben zu lassen. Das ist laut Arbeitsunfähigkeits-Richtlinien (AU-RL, §5, Absatz 3) bis zu drei Tage möglich. Das bedeutet im Übrigen nicht unbedingt, dass Sie das ganze Wochenende im Bett bleiben müssen. Aber Vorsicht: Der Arbeitgeber hat das Recht, ein Attest anzuzweifeln – auch, wenn das nicht ganz einfach ist.

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