Steuererklärung: Auch als Mieter Nebenkosten von der Steuer absetzen
Die Steuererklärung steht an und Sie müssen Ihre Ablage durchforsten? Das kann kniffelig sein. Was Sie auch als Mieter beachten sollten, steht hier.
Bis zum 31. Oktober müssen Sie Ihre Steuererklärung für das Jahr 2021 abgeben – das bedeutet für viele, dass Sie sich jetzt noch mit Ihren Rechnungen, Belegen und anderen Schriften auseinandersetzen müssen. Für einige steht auch die Nutzung des Steuerportals ELSTER an, das kann zusätzlich Nerven kosten. Eigentümerinnen und Eigentümer können einiges von der Steuer absetzen – wenn Sie „nur“ zur Miete wohnen, können Sie allerdings auch Kosten in der Steuererklärung geltend machen. Folgendes sollten Sie beachten.

Wenn Sie zur Miete wohnen, können Sie auch Kosten bei der Steuererklärung geltend machen
Als Mieterin oder Mieter können Sie sich ebenfalls Geld vom Staat zurückholen – das machen Sie mit der Steuererklärung. Sie können teilweise Haus- oder Wohnungsnebenkosten in der Erklärung angeben und bekommen dann Geld zurück. Das gilt unter anderem für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen.
Unter haushaltsnahe Dienstleistungen fallen:
- Straßenreinigung
- Treppenhausreinigung
- Dienste einer Umzugsspedition (besonders, wenn Sie beruflich umziehen müssen)
- Gartenpflegearbeiten
- Reinigung der Wohnung
Zu Handwerkerleistungen gehören beispielsweise:
- Abflussrohrreinigung
- Dacharbeiten
- Schornsteinfeger
- Fahrstuhlkosten
- Kellerausbau
- Wärmedämmung
- Wasserschadensanierung
- Schädlingsbekämpfung
- Renovierungs- und Sanierungskosten
In der Steuererklärung angeben können Sie diese Kosten, wenn Sie diese über die Nebenkostenabrechnung an Ihren Vermieter zahlen oder wenn Sie die Rechnung direkt an den Dienstleister überweisen. Die Aufwendungen können Sie jeweils bis zu 20 Prozent bei der Steuer anrechnen. Achten Sie darauf, dass Sie die Rechnungen, besonders bei Handwerkerleistungen, nur geltend machen können, wenn Sie diese per Überweisung über die Bank bezahlt haben.
Diese Summen können Sie maximal bei der Steuer angeben:
Haushaltsnahe Dienstleistungen: bis zu 4.000 Euro im Jahr
Handwerkerleistungen: bis zu 1.200 Euro im Jahr
Nebenkosten als Mieter von der Steuer absetzen: Das brauchen Sie als Nachweis
Wenn Sie Kosten bei der Steuererklärung geltend machen möchten, dann brauchen Sie einen Nachweis für das zuständige Finanzamt. Dazu nehmen Sie einfach die Nebenkostenabrechnung, die Sie von Ihrem Vermieter bzw. Ihrer Vermieterin bekommen haben und reichen diese mit der Steuererklärung ein. Diese Angabe bekommen Sie jährlich – eventuell auch von Ihrer Hausverwaltung. Wichtig ist, dass darauf ersichtlich wird, welche Kosten für welche Leistungen auf die Mieterinnen und Mieter umgelegt wurden.
- Achten Sie darauf, dass Arbeits- und Materialkosten beispielsweise bei Handwerkerleistungen klar getrennt voneinander aufgeschrieben sind. Falls dies nicht der Fall ist, kann es sein, dass das nicht vom Finanzamt anerkannt wird.
Hintergrund dabei ist, dass Arbeits- und Fahrtkosten steuerlich begünstigt werden, Materialkosten allerdings nicht.
Übrigens: Sollten Sie bereits Rente beziehen, dann können Sie auch Werbungskosten bei der Steuererklärung absetzen.
Tipp
Sollten Sie merken, dass die Kosten nicht aufgeschlüsselt sind, bitten Sie den Vermieter/die Vermieterin bzw. Ihre Hausverwaltung darum, dass Sie Ihnen eine Kostenübersicht aufstellen. Fragen Sie nach den anteiligen Kosten für die Handwerkerleistungen oder die haushaltsnahen Dienstleistungen.