Um die Steuerzahler zu entlasten, hat Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) deshalb bereits am 5. Oktober angekündigt, den Bundesländern eine „maßvolle Verlängerung“ um einige Monate vorzuschlagen, meldet Tageschau.de. Die Verantwortung für die Grundsteuererklärung und dessen Abgabefrist liegt nämlich nicht beim Finanzminister, sondern bei den einzelnen Bundesländern.
Einige Bundesländer haben eine Fristverlängerung der Grundsteuererklärung jedoch bereits abgelehnt. Dazu zählen etwa Berlin, Bremen, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern. Ihrer Meinung nach führe eine Verlängerung der Frist lediglich dazu, dass die Steuererklärung vor sich hergeschoben würde.
Die meisten anderen Bundesländer wollen an der Abgabefrist zum 31. Oktober festhalten. Zumindest bis zur nächsten Finanzministerkonferenz. Am 13. Oktober wollen sich die Finanzminister der Bundesländer über eine Fristverlängerung erneut beraten.
Lediglich Baden-Württemberg schert aus: Wie das Landesfinanzministerium am Donnerstag mitteilte (6. Oktober 2022) erhalten Eigentümer im Südwesten Deutschlands einen Aufschub für ihre Feststellungserklärung. So sollen die Erinnerungen für säumige Immobilienbesitzer erst in den ersten drei Monaten des nächsten Jahres von den Finanzämtern verschickt werden. Dies stelle zwar noch keine offizielle Fristverlängerung dar – Eigentümer haben aber so de facto mehr Zeit, um ihre Grundsteuererklärung abzugeben, heißt es in einem Bericht der dpa.
Unabhängig davon kann jeder selbst eine Fristverlängerung beim Finanzamt beantragen, wenn er die Grundsteuererklärung bis zum Abgabetermin nicht schafft. Ob diese gewährt wird, entscheidet die Behörde. Dies dürfte jedoch nur in begründeten Einzelfällen möglich sein.
Wem es möglich ist, der sollte seine Steuererklärung auf jeden Fall pünktlich abgeben. Dies ist übrigens auch oft ohne Elster-Formular möglich. Wer die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung verpasst, muss mit einem Säumniszuschlag vom Finanzamt rechnen. Dieser kann laut Capital.de mehrere hundert Euro betragen. Eigentümer, die dann immer noch nicht reagiert, kann ein saftiges Bußgeld winken. Laut focus.de werden bis zu 25.000 Euro fällig. Fehlen Daten, kann das Finanzamt die Besteuerungsgrundlage schätzen.