Verkehrskontrolle! Was Sie beachten sollten

„Allgemeine Verkehrskontrolle! Führerschein und Fahrzeugschein bitte.“ Eine Verkehrskontrolle ist jederzeit - auch ohne Angaben von Gründen erlaubt. Was Autofahrer beachten sollten.
Verkehrskontrollen lösen selbst bei erfahrenen und unbescholtenen Autofahrern ein komisches Gefühl aus. Hektisch wird dann im Handschuhfach nach den Fahrzeugpapieren oder dem Führerschein gesucht. Doch Polizeibeamten fragen bei einer klassischen Verkehrskontrolle oft nach viel mehr. Haben Sie auch Warndreieck und Warnweste an Bord? Falls nicht - hier ein Überblick, wann welche Strafen und Bußgelder fällig werden:
Verkehrskontrolle: Das müssen Autofahrer befolgen | Bußgeld und Strafe bei Nichtbeachtung |
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Auf ein entsprechendes Haltegebot/Zeichen eines Polizeibeamten hin anhalten | Bußgeld in Höhe von 20 Euro |
freie Bahn für Einsatz-Fahrzeug machen | 20 Euro |
Zeichen eines Polizeibeamten befolgen | 70 Euro Bußgeld, 1 Punkt |
Haltegebot eines Polizeibeamten befolgen | 70 Euro Bußgeld, 1 Punkt * |
Eigene Personalien angeben | |
Führerschein vorzeigen | 10 Euro |
Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) | 10 EuroNur Original - eine Kopie reicht nicht aus |
Aus dem Fahrzeug nach Anweisung der Polizei aussteigen | |
Verbandskasten vorzeigen | 5 Euro - auch wenn der Verbandskasten abgelaufen ist |
Warndreieck vorzeigen | 15 Euro |
Warnweste vorzeigen | 15 Euro |
Überprüfung des Fahrzeugs, wieBremse, Licht, HU-Plakette oder Beladung zulassen | Beispiele aus dem Bußgeldkatalog:HU 2 bis 4 Monate überzogen: 15 EuroLicht: 15 Eurokeine Winterreifen: 60 Euro Bußgeld, 1 PunktÜberladung 20 Prozent: 95 Euro Bußgeld, 1 Punkt |
Blutentnahme durchführen lassen, wenn diese polizeilich oder richterlich angeordnet ist und die Beamten auf das Polizeirevier (alternativ Krankenhaus) begleiten |
* Fahranfänger müsse beim Missachten des Haltegebots eines Polizisten mit Folgen für ihre Probezeit rechnen: Die Probezeit kann sich um zwei Jahre verlängern, zudem droht ein Aufbauseminar.
Mehr Infos zu über ihre Rechte als Autofahrer finden Sie auf www.bussgeldkatalog.org.
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