Wolfsangriffe auf Weidetiere: Erneut Streit um Schutzzäune

Immer wieder wird bei Wolfsrissen über Zäune diskutiert - es geht auch um eine finanzielle Entschädigung der Weidetierhalter. Eine Aussage des Landesamtes sorgt nun für Unmut.
Nordhessen – Man könne nicht zweifelsfrei sagen, ob die Stölzinger Wölfin wirklich bei allen dokumentierten Nutztier-Rissen den für die Zäunung geltenden Grundschutz überwunden hat. Darauf weist das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) gegenüber unserer Zeitung hin.
Die ehrenamtlichen Rissgutachter, die vor Ort DNA-Proben nehmen und Berichte zu den Zäunen verfassen, „können nur die Situation bewerten, die sie vorfinden. Wie es zum Zeitpunkt des Wolfsübergriffs war, lässt sich im Nachhinein oft nicht mehr rekonstruieren“, sagt Susanne Jokisch, die beim HLNUG für das Wolfsmonitoring zuständig ist.
Landesamt: Äste oder hohes Gras können Zaun außer Funktion setzen
Als Grundschutz, der in Hessen Voraussetzung für eine Entschädigung für die getöteten Tiere ist, gelten 90 Zentimeter hohe Elektrozäune. Ob diese verwendet werden, kann der Gutachter vor Ort zwar sehen – nicht aber, ob der Zaun auch während des Angriffs die Weidetiere geschützt hat. Das können zum Beispiel Äste verhindern, die auf den Zaun fallen. Auch kann der Gutachter nicht nachweisen, ob der Zaun tatsächlich unter Spannung stand.
Ein weiteres Problem kann sein, dass die Spannung in den Boden abgeleitet wird: Zum Beispiel, wenn das Gras um den Zaun herum zu hoch ist oder zu wenig Erdungsstäbe eingesetzt werden. Auch bei den zweifelsfrei der Stölzinger Wölfin zugeordneten Fällen wurden teilweise Kadaver außerhalb der Weide gefunden. Dann sei nicht gesagt, dass die Wölfin den Zaun wirklich übersprungen habe, so Jokisch. „Natürlich kann ein Wolf die Tiere so in Panik versetzen, dass sie ausbrechen. Ursache dafür können aber auch Hunde und andere Tiere sein.“ Aus anderen Bundesländern sei bekannt, dass das vor allem dann geschehe, wenn zu viele Tiere auf einer zu geringen Fläche eingezäunt seien und dadurch weniger Raum zum Ausweichen hätten.
Bauernverband: Ausführungen an Unverschämtheit nicht zu überbieten
Die Ausführungen des HLNUG seien „eine Unverschämtheit und an Arroganz nicht zu überbieten“, schreibt Peter Voss-Fels, Generalsekretär des Hessischen Bauernverbandes, in einer Stellungnahme gegenüber unserer Zeitung. „Ihre Ausflüchte und die an den Haaren herbeigezogenen Szenarien, nach denen der Grundschutz gegebenenfalls nicht erfüllt wurde, sind ein Schlag ins Gesicht unserer Weidetierhalter", so Voss-Fels über die Ausführungen von Susanne Jokisch, die beim HLNUG für das Wolfsmonitoring zuständig ist.
Durch äußere Einflüsse - etwa Stromausfälle durch Blitzeinschläge oder Batteriediebstahl von Weidezaungeräten - sei der Grundschutz der Weidetiere trotz regelmäßiger Kontrollen durch den Landwirt natürlich nicht immer hundertprozentig zu gewährleisten. Die offenkundige Verweigerungshaltung der Behörde sei allerdings sehr enttäuschend, so der Generalsekretär des Hessischen Bauernverbands.
Bauernverband: Konflikt Wolf und Weidetierhalter lässt sich nicht mit Scheckbuch lösen
Beim Tierschutz werde in Hessen mit zweierlei Maß gemessen und billigend in Kauf genommen, dass Weidetiere und deren Halter unter dem Wolf leiden. „Das ist ein untragbarer Zustand“, so Peter Voss-Fels. Der Konflikt zwischen Wolf und Weidetierhaltung lasse sich nicht mit dem Scheckbuch lösen. Viel wirksamer sei die Anerkennung der hessischen Grünlandregionen als wolfsfreie Gebiete. Das Land Hessen könnte sich dann das Wolfsmanagement samt Personalkosten und Entschädigungszahlungen sparen.