„Wir reden hier nur von den reinen Betriebskosten der Einrichtungen“, betonte Wirth. Zusätzlich muss die Gemeinde noch die Kosten für Investitionen stemmen – allein 1,4 Millionen Euro für den Neubau der Krippe und den Ausbau in Bosserode.
„So lange keine ausreichende finanzielle Ausstattung durch das Land Hessen erfolgt, sind die Kommunen gezwungen, die Beiträge zu erhöhen, um genehmigungsfähige Haushalte vorzulegen und ihre Handlungsfähigkeit nicht zu gefährden“ betonte Wirth. (dup)
Vor allem im Ü3-Bereich (Kinder über drei Jahre) steigen die Gebühren zum Teil deutlich. Aber nicht bei allen genutzten Modulen. Ab dem dritten Lebensjahr ist in Hessen die Kita-Betreuung bis zu sechs Stunden am Tag gebührenfrei. Dafür übernimmt das Land 141 Euro pro Kindergartenplatz.
An einem Beispiel erläuterte Bürgermeister Wirth die Erhöhung in Wildeck: Für ein Ü3-Kind, das eine tägliche Betreuung von 7,5 Stunden gebucht hat, also 150 Stunden im Monat, werden zurzeit 18 Cent pro Stunde von den Erziehungsberechtigten gezahlt. Nach der Erhöhung liegt der Stundensatz bei 35 Cent pro Stunde. Auf den Monat gesehen steigen die Kosten von 27 Euro auf 52,50 Euro. Wer sein Kind in einer Krippe (U3) betreuen lässt, muss in Zukunft zum Beispiel bei einer Nutzung von 7,5 Stunden pro Tag statt bisher 165 Euro dann 187,50 Euro bezahlen.
Ein Kindergartenplatz kostet die Gemeinde 1025 Euro pro Monat. „Die Gemeinde kommt ihrem Bildungsauftrag vorbildlich nach und zahlt 547 Euro pro Kind“, erläuterte Wirth. Der Gesetzgeber beteiligt sich unter Berücksichtigung aller Zuschüsse mit 338 pro Kind, die Kirche mit 48 Euro und die Eltern mit 91 Euro. Bei diesen Zahlen sei allerdings keine Differenzierung zwischen U3- und Ü3-Bereich vorgenommen, betonte Wirth.
Die Verwaltung weist in ihrer Vorlage auch darauf hin, dass Kinderbetreuungskosten bei der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden können. (dup)