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To-go-Verkauf in der Gastronomie: Verwirrung statt weniger Müll

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Von: Thomas Klemm

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Mehrweg-Pflicht für Gastronomie: Was heißt das für die Kunden?
Die Mehrwegpflicht in der Gastronomie stößt im Kreis auf ein geteiltes Echo. © Hauke-Christian Dittrich/dpa/dpa-tmn

Das neue Gesetz zur Mehrwegpflicht für den To-Go-Verkauf stößt im Kreis auf ein geteiltes Echo.

Hersfeld-Rotenburg – Das neue Gesetz zur Mehrwegpflicht für den To-Go-Verkauf stößt im Kreis auf ein geteiltes Echo. „Auf der einen Seite ist das eine gute Sache, andererseits ist das Gesetz nicht ausgereift und kann gar nicht konsequent umgesetzt werden“, sagt der Dehoga-Kreisvorsitzende Holger Reichenauer. Gerade diejenigen, die es besonders betrifft, seien gar nicht involviert.

„Die kleinen Läden und mit wenigen Angestellten, in denen sich das Geschehen eigentlich abspielt, bleiben außen vor.“

Dabei schreibt die Gesetzesänderung eine Mehrwegpflicht etwa für Bäckereien, Cafés und Tankstellen vor, wenn in diesen Speisen und Getränke außer Haus verkauft werden. „Wir haben in den vergangenen Tagen viele Anfragen bekommen. Die Leute sind verwirrt“, so Reichenauer. Im Moment sei die Lage in der Region noch sehr unübersichtlich. Viele Fragen seien offen. Was geschieht zum Beispiel, wenn ein Kunde das Gewünschte in mitgebrachtem Geschirr abgefüllt haben will, dieses Geschirr aber nicht ganz sauber ist? „Wenn dann in hygienischer Hinsicht etwas schief geht, wer wird dann verantwortlich gemacht?“

Holger Reichenauer Dehoga-Vorsitzender
Holger Reichenauer Dehoga-Vorsitzender © Herwig, Clemens

Das Ganze sei noch nicht ausgereift und „einige Kolleginnen und Kollegen hier bei uns haben es auch noch gar nicht richtig auf dem Schirm“, so Reichenauer. Einen Kaffee im Bäckerladen oder im Schnellimbiss ordern, um ihn unterwegs zu trinken, das hat sich hierzulande fest eingebürgert. To go nennt sich diese Variante. Danach landete die Verpackung meist in der Mülltonne. Möglich ist das auch weiterhin.

Ab Jahresbeginn werden die Betriebe vom Gesetzgeber stärker in die Pflicht genommen. Statt der Einwegverpackung, in denen die Kunden ihre Speisen und Getränke bislang für den Außer-Haus-Verkauf angeboten bekamen, soll auch eine Mehrwegverpackung im Angebot sein.

Die Unternehmen müssen solche Verpackungen gegen Pfand anbieten. Ziel ist es in jeden Fall, Verpackungsmüll zu vermeiden. Um ihre Betriebe bei diesem Thema zu unterstützen, hat die Dehoga Hessen in Zusammenarbeit mit dem Hessischen Umweltministerium ein Merkblatt herausgegeben. (Thomas Klemm)

Mehrwegplicht

In Deutschland fallen aktuell täglich rund 770 Tonnen an Einwegverpackungen durch den To-Go-Sektor an. Das ist umweltschädigend und teuer. Vor diesem Hintergrund hat der Deutsche Bundestag eine Änderung der Paragrafen 33 und 34 Verpackungsgesetz auf den Weg gebracht. Nach dieser Gesetzesänderung müssen die Restaurants, Bistros und Cafés in Deutschland ab dem 1. Januar 2023 den Kunden eine Möglichkeit für Mehrweggeschirr anbieten. 

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