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Hausbesitzer fordern von Gemeinde Ronshausen Dauerwohnrecht in Machtlos

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Von: Sebastian Schaffner

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Fühlen sich in Machtlos wohl: Dr. Helmut Naderer (vorn) und Hans Dienz (hinten) besitzen Häuser im Feriendorf, ihren Erstwohnsitz dorthin verlegen dürfen sie aber offiziell nicht.
Fühlen sich in Machtlos wohl: Dr. Helmut Naderer (vorn) und Hans Dienz (hinten) besitzen Häuser im Feriendorf, ihren Erstwohnsitz dorthin verlegen dürfen sie aber offiziell nicht. © Sebastian Schaffner

Leben, wo andere Urlaub machen. Das wollen Hans Dienz und Dr. Helmut Naderer – und zwar im Ferienpark Ronshausen. Die Häuser dafür besitzen sie schon, das Recht, dort offiziell dauerhaft wohnen zu dürfen, nicht. Dafür müsste die Gemeinde erst den Bebauungsplan ändern – und auf Kurtaxe verzichten.

Machtlos – „Uns geht es vor allem um staatliche Förderprogramme für die energetische Sanierung“, sagt Naderer. Der 72-jährige Chemiker aus Bayern hat sich vor sieben Jahren eines der ferienparktypischen Nurdachhäuser („Modell Winnetou“) gekauft. Nun möchte er das Dach sanieren und eine Dreifachverglasung einbauen – und dabei von der finanziellen Unterstützung des Staats profitieren.

„Wir wollen eine Gleichstellung mit jedem anderen Eigentümer, der diese Zuschüsse beantragen kann“, sagt sein Mitstreiter Hans Dienz. Der ebenfalls 72-Jährige, der in der Chemiebranche gearbeitet hat, hat sich drei Häuschen weiter eingerichtet. „Beantragen kann man diese Zuschüsse aber nur, wenn man Erstwohnsitz hat“, beschreibt er das Dilemma, vor dem die Rentner stehen. Auch die Telekom stelle sich quer, wenn es um den Anschluss von Festnetztelefonen und Internet geht, sofern es sich nicht um Hauptwohnungen handele.

Ihre Anträge hat die Gemeinde Ronshausen bislang nicht genehmigt, unter anderem weil der Wunsch nach Dauerwohnen nicht dem Bebauungsplan entspricht. Dienz und Naderer wollen sich damit nicht abfinden. Sie berufen sich auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Die Richter in Leipzig hatten 2017 entschieden, dass Gemeinden Sondergebiete festsetzen dürfen, die „als bauliche Nutzung eine ständige Wohnnutzung und Ferienwohnungen in einem räumlich-funktionalen Zusammenhang vorsehen“.

Das sei ohnehin schon vielerorts gang und gäbe, sagen die beiden Rentner und verweisen exemplarisch auf den Ferienpark Hausen in Oberaula (Schwalm-Eder-Kreis), in dem das Dauerwohnen seit 2015 erlaubt ist.

Auch in Machtlos gebe es zahlreiche Eigentümer, die viel Zeit in ihren eigenen vier Ferienwänden verbrächten, sagt Dienz. „Das ist ja das Paradoxe: Wer einen Erstwohnsitz auf Honolulu hat, kann hier praktisch 365 Tage im Jahr leben. Aber es soll nicht erlaubt sein, hier gemeldet zu sein, weil es in einem Bebauungsplan nicht vorgesehen ist?“, so der 72-Jährige kopfschüttelnd. Er selbst hat seinen Erstwohnsitz in Heringen, Naderer ist in Bebra gemeldet.

Um ihrem Ansinnen Nachdruck zu verleihen, hatten die beiden Männer die vier Fraktionen im Ronshäuser Parlament angeschrieben. Die WGR-Fraktion brachte den Wunsch nach Dauerwohnen kürzlich auf die Tagesordnung. Auf die Frage, ob es vorgesehen sei, Erst- und Zweitwohnsitze im Feriendorf zu ermöglichen, sagte Bürgermeister Markus Becker (CDU), dass das nicht geplant sei.

Idyllisch im staatlich anerkannten Erholungsort gelegen: Der Ferienpark besteht aus 170 Ferienhäusern.
Idyllisch im staatlich anerkannten Erholungsort gelegen: Der Ferienpark besteht aus 170 Ferienhäusern. Unser © Sebastian Schaffner

„Wir haben das Gefühl, dass der Ferienpark so etwas wie das Stiefkind der Gemeinde ist“, sagt Dienz. „Dabei ist das hier ein Juwel, ein Kleinod in landschaftlich wundervoller Umgebung.“ Für junge Familien und Ältere könnte es attraktiv sein, Eigentum im 1980 eröffneten Ferienpark zu erwerben.

In einigen der insgesamt 170 Häuschen seien die Rollläden schon länger unten, mehrere stünden leer, berichten beide. Wie viele noch von der Betreibergesellschaft selbst vermietet werden, dazu will die Ferienpark-Genossenschaft auf Nachfrage keine Angaben machen. Viele sind es nach Informationen unserer Zeitung nicht mehr.

Hans Dienz und Helmut Naderer sind davon überzeugt, dass die Gemeinde von einer Legalisierung des Dauerwohnens profitieren würde. „Das Leben in den Vereinen würde belebt, es gäbe neue Mitglieder für die Feuerwehr.“ Bei energetischen Sanierungen könnten zudem heimische Handwerker profitieren. „Wir wollen den Ferienpark ja nicht groß baulich verändern. Wir wollen hier nur offiziell wohnen und unsere Häuser modernisieren und altersgerecht gestalten.“

Und die Kurtaxe? Bislang zahlen die beiden im staatlich anerkannten Erholungsort Machtlos jeweils 28 Euro im Jahr Tourismusabgabe. „Die würden wir aber auch freiwillig weiterhin zahlen.“

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