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Vorwurf der Naturschutzinitiative: Jäger soll bei Baumbach unerlaubt Fuchsmutter erschossen haben

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Von: Carolin Eberth

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Diese Füchsin mit erkennbarem Gesäuge soll an Himmelfahrt von Naturfotograf Joachim Wagner bei Baumbach aufgenommen worden und laut Naturschutzinitiative kurz danach von einem Jäger gesetzwidrig erschossen worden sein.
Diese Füchsin mit erkennbarem Gesäuge soll an Himmelfahrt von Naturfotograf Joachim Wagner bei Baumbach aufgenommen worden und laut Naturschutzinitiative kurz danach von einem Jäger gesetzwidrig erschossen worden sein. © Joachim Wagner

„Wer gegen den Grundsatz des Elterntierschutzes verstößt, begeht eine Straftat“, heißt es von der Naturschutzinitiative.

Baumbach – In den frühen Morgenstunden an Himmelfahrt soll im Jagdrevier Baumbach eine führende Füchsin – also ein weiblicher Fuchs, der aktuell seine Welpen säugt – von einem Jäger erschossen worden sein. Das teilt der Umweltverband Naturschutzinitiative e.V. (NI) mit und hat den Schützen nach eigenen Angaben angezeigt.

Der Zeuge Joachim Wagner, ein Naturfotograf, fotografierte früh morgens bei Baumbach die Füchsin, als er plötzlich bemerkte, dass ein Mann mit seinem Wagen am Straßenrand erschien, auf die Füchsin mit seinem Gewehr anlegte und das Tier erschoss – so die Schilderung der Naturschutzinitiative.

„Wer gegen den Grundsatz des Elterntierschutzes verstößt, begeht eine Straftat. Nach dem Bundesjagdgesetz dürfen Altfüchse auf keinen Fall erlegt werden, wenn sie zur Aufzucht der Jungtiere notwendig sind. Die auf einem der Initiative vorliegenden Bild gezeigte Fähe war ein Elterntier, das für seine Welpen auf Maussuche war“, sagen Roland Dilchert und Ingo Kühl, Länder- und Fachbeiräte der NI in Hessen. Das Tier sei kurz nach Joachim Wagners Fotoaufnahme erschossen worden, so die Darstellung der beiden Verbandsvertreter.

„Die Füchsin hatte keinerlei Krankheitszeichen erkennen lassen, im Gegenteil, beim Jagen wirkte sie putzmunter und war erfolgreich. Es ist davon auszugehen, dass die zurückgebliebenen Jungfüchse jetzt nicht mehr versorgt werden und verhungern müssen“, befürchtet Ingo Kühl von der Naturschutzinitiative. Er ist selbst auch Jäger.

Der Jagdpächter von Baumbach, Dr. Rainer Michulla, weist die „mutwillige Falschbehauptung der Naturschutzinitiative“ im Namen aller Jäger, die in Baumbach zur Jagd gehen, vehement zurück. „Bei uns wurden keine Altfüchse geschossen, erst recht keine führende Füchsin. Wir haben bisher nur Jungfüchse erlegt und das ist rechtlich auch ganzjährig in Hessen erlaubt“, so Michulla.

Dazu zweifelt der Jäger an, dass das Bild an dem genannten Morgen im Mai überhaupt in Baumbach aufgenommen wurde. „Das sieht ja aus, als wäre Raureif und vielleicht auch Schnee auf dem Bild zu erkennen.“ Michulla geht daher von einer „bewussten Täuschung“ aus, die er ebenfalls bei der Polizei zur Anzeige bringen möchte. „Dann soll der Fotograf erst mal die Metadaten des Bildes offenlegen und beweisen, dass das Bild in Baumbach aufgenommen wurde.“

Schonzeit für Füchse

Jungfüchse dürfen in Hessen ganzjährig bejagt werden, Altfüchse jedoch nur im Zeitraum vom 15. August bis 28. Februar. Diese Regelung ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. So dürfen in Thüringen Füchse aller Altersklassen ganzjährig gejagt werden. Unabhängig davon gilt in allen Bundesländern, dass Elterntiere während der Aufzucht nicht geschossen werden dürfen.

Der Naturschutzverband sieht sich hingegen verpflichtet, „eine solche Tat“ den Strafverfolgungsbehörden, der Jagdbehörde und auch dem Landesjagdverband zu melden, um einem solchen Verhalten zukünftig entgegenzuwirken, heißt es von der NI. „Sollte es sich um einen Jäger handeln, muss diesem umgehend der Jagdschein und die Berechtigung zum Führen von Waffen entzogen werden“, betont auch Harry Neumann, hessischer Landesvorsitzender der Naturschutzinitiative.

Auf Nachfrage bei der Polizei heißt es, dort liege noch keine Anzeige der Naturschutzinitiative vor. Sollte diese jedoch, wie von der NI angegeben, erst am Mittwochmorgen postalisch versendet worden sein, wird sie erst in den nächsten Tagen von der Polizei bearbeitet. (Carolin Eberth)

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