Werratalbahn soll elektrifiziert werden

Die Bahnstrecke durchs Werratal von Gerstungen nach Heimboldshausen soll für den Güterverkehr elektrifiziert werden.
Philippsthal/Heringen – Die Bahntöchter DB Netz AG und DB Energie GmbH sowie das Bundesministerium für Digitales und Verkehr haben dazu im vergangenen Dezember eine Finanzierungsvereinbarung für die Planungskosten unterzeichnet, wie eine Sprecherin des Ministeriums auf Nachfrage unserer Zeitung mitteilt. Das Land Hessen hatte die rund 18 Kilometer lange Schienenverbindung für das Bundesprogramm „Elektrische Güterbahn“ angemeldet (unsere Zeitung berichtete).
Aus den insgesamt 173 von Ländern, Verbänden und Deutscher Bahn vorgeschlagenen Strecken wurden laut Ministerium anhand eines Kriterienkatalogs 34 für Güterverkehrselektrifizierungen ausgewählt und einer gesamtwirtschaftlichen Bewertung unterzogen. Das Ergebnis: Ergänzend zum Bedarfsplan Schiene sei die Elektrifizierung acht weiterer Strecken für den Güterverkehr in Deutschland sinnvoll – darunter auch die Verbindung Gerstungen-Heimboldshausen.
Durch das Nachrüsten von Oberleitungsmasten und Fahrdraht könnten auf der eingleisigen Strecke, die für die Transporte der drei Produktionsstandorte Unterbreizbach, Hattorf (Philippsthal) und Wintershall (Heringen) des Kaliwerks Werra sowie vom und zum Containerbahnhof Werra-Kombi-Terminal in Röhrigshof genutzt wird, künftig Elektrolokomotiven fahren. Bislang ziehen Diesellokomotiven die Züge zwischen Heimboldshausen und der Einmündung auf die Hauptstrecke Halle-Bebra im Bahnhof Gerstungen. In der Regel übernimmt dort eine Elektrolokomotive die Waggons. Dieser Lokwechsel soll künftig wegfallen. Weil Züge aus und in Richtung Bebra in Gerstungen die Fahrtrichtung wechseln, müsste die Lokomotive dort allerdings weiterhin abgekuppelt und ans andere Ende des Zugs umgesetzt werden.
Ein konkreter Zeitplan für die Elektrifizierung steht bislang ebenso wenig fest wie der genaue Umfang der Arbeiten und ob Brücken und Bahnübergänge umgebaut oder zusätzliche Ausweichgleise geschaffen werden. Das Planungsverfahren sei noch ganz am Anfang, heißt es aus dem Bundesverkehrsministerium. Näheres könne derzeit nicht genannt werden. Auf Grundlage der unterzeichneten Vereinbarung würden nun die zeitliche Umsetzung, der technische und finanzielle Umfang und eine validierte Kostenschätzung ermittelt. Außerdem müsse erörtert werden, ob weitere Maßnahmen nötig sind und welches Genehmigungsverfahren durchlaufen werden muss. Ob Umweltbelange sowie Belange Dritter betroffen und ob Lärmvorsorge nach die Verkehrslärmschutzrichtlinie erforderlich ist, werde ebenfalls geklärt. „Grundsätzlich kann im Rahmen des Ausbauprogramms Elektrische Güterbahn nur die Elektrifizierung gefördert werden“, merkt die Ministeriumssprecherin an.
Dass sich die Anrainerkommunen für eine Wiederaufnahme des Personenverkehrs zwischen Bad Salzungen und Gerstungen samt Lückenschluss Philippsthal-Vacha einsetzen, spielt bei der Elektrifizierungsplanung keine Rolle. „Im Rahmen des Ausbauprogramms Elektrische Güterbahn ist nur die Elektrifizierung des Abschnitts Gerstungen-Heimboldshausen vorgesehen. Eine Erweiterung der Elektrifizierung über Vacha bis Bad Salzungen ist nicht vorgesehen“, teilt das Verkehrsministerium mit. (Jan-Christoph Eisenberg)
Gesetz soll Planung und Bau vereinfachen
Das Gesetz zur Beschleunigung von Investitionen vom 10. Dezember 2020 ermöglicht es laut Mitteilung des Bundesverkehrsministeriums, Elektrifizierungsvorhaben schneller umzusetzen. Mit der Gesetzesänderung sei unter anderem für kleinere Elektrifizierungsmaßnahmen eine Ausnahme von der gesetzlichen Pflicht eines Planfeststellungsverfahrens vor Baubeginn eingeführt worden. Die Ausstattung einer kurzen bestehenden Bahnstrecke mit einer Oberleitung einschließlich dafür notwendiger räumlich begrenzter baulicher Anpassungen, insbesondere von Tunneln mit geringer Länge oder von Kreuzungsbauwerken, bedürfe danach keiner vorausgehenden planungsrechtlichen Zulassung, sofern die Elektrifizierung als Einzelmaßnahme nicht der Pflicht einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliege, so das Ministerium.