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Kreisbrandinspektor kritisiert Berechnung der Ausrückzeiten im Kommunalbericht

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Von: Daniel Göbel

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Ein Löschgruppenfahrzeug der Feuerwehr im Einsatz. (Symbolbild)
Feuerwehr (Symbolbild) © Symbolbild: Julian Stratenschulte/dpa

Der Landesrechnungshof stellt fest, dass die Hilfsfristen bei Einsätzen auch bei der Wehr in Hohenroda nicht immer eingehalten werden, der Kreisbrandinspektor weist die Kritik zurück.

Hersfeld-Rotenburg – Aus dem kürzlich veröffentlichten Kommunalbericht des hessischen Landesrechnungshofs für das Jahr 2022 geht hervor, dass hessische Feuerwehren erhebliche Probleme hätten, die vorgeschriebenen Hilfsfristen bei Einsätzen immer einzuhalten. Feuerwehren sollen innerhalb von zehn Minuten am Einsatzort sein. Unter den 18 geprüften Wehren aus Hessen war auch die Feuerwehr aus Hohenroda vertreten. Der Vergleich zeigt, dass die freiwilligen Feuerwehren in Hohenroda die Hilfsfristen zwischen 2016 und 2020 in keinem Jahr erfüllt hätten.

Hohenrodas Gemeindebrandinspektor Patrick Fröhlich weist diese Darstellung hingegen auf Nachfrage unserer Zeitung zurück. „Der Rechnungshof hat dabei offenbar falsche Zahlen ausgewertet. Wir halten die 10-Minuten-Frist in der Regel ein“, erklärt der Gemeindebrandinspektor.

Hersfeld-Rotenburg: Kreisbrandinspektor weist auch zentral Unterschiede hin

Auch Kreisbrandinspektor Marco Kauffunger pflichtet den Kollegen aus Hohenroda bei. „Wir schauen sehr wohl in regelmäßigen Abständen, ob die Frist in den Kommunen eingehalten wird. Und da stehen wir in Hersfeld-Rotenburg insgesamt gut da“, so Kauffunger. Auch er sieht in der Darstellung des Landesrechnungshofs eine falsche Auswertung der Zahlen.

So sei offenbar nicht zwischen Rettungsdienst und Feuerwehren unterschieden worden. „Für Rettungsdienste gilt die Frist ab der Notrufannahme, bei Feuerwehren aber erst nach der Alarmierung. Zudem gelten für Feuerwehren Ausnahmen der Frist, etwa bei Einsätzen, denen unvorhersehbare Gründe zugrunde liegen, etwa bei Verkehrsstaus, Wetterereignissen wie Eisregen oder Sturm, aber auch, wenn der Einsatz etwa auf einem Aussiedlerhof stattfindet. Es ist fraglich, ob hier unterschieden wurde“, so Kauffunger.

Der Rechnungshof weist dies zurück. In die Auswertung seien die Einsatzberichte eingeflossen. „Hierzu wurde die Zahl der Alarmierungen sowie die Art der Einsätze erhoben und festgestellt, inwieweit die Wehren die Funktionsanforderung einer Staffel im ersten Abmarsch erfüllten“, so Rechnungshofsprecher Ralf Sieg. (Daniel Göbel)

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