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Gemeinde Hohenroda wehrt sich gegen Pläne des Landes für Ortsdurchfahrt Mansbach

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Von: Jan-Christoph Eisenberg

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Bei Gegenverkehr wird es schon jetzt eng: Die Hohenrodaer Gemeindepolitiker befürchten, dass nach der Verringerung der Fahrbahnbreite in der Ortsdurchfahrt Mansbach von 6,50 Metern auf sechs Meter große Fahrzeuge wie Linienbusse bei Begegnungen erst recht auf die Bürgersteige ausweichen.
Bei Gegenverkehr wird es schon jetzt eng: Die Hohenrodaer Gemeindepolitiker befürchten, dass nach der Verringerung der Fahrbahnbreite in der Ortsdurchfahrt Mansbach von 6,50 Metern auf sechs Meter große Fahrzeuge wie Linienbusse bei Begegnungen erst recht auf die Bürgersteige ausweichen. © Jan-Chrisoph Eisenberg

In Hohenroda gibt es Unstimmigkeiten: Fördergelder für die Nebenanlagen der Landesstraße 3173 im Ortsteil Mansbach bekommt die Gemeinde nur, bei verringerter Fahrbahnbreite.

Mansbach – 6,50 Meter breit ist aktuell die Fahrbahn der Landesstraße 3173 im Hohenrodaer Ortsteil Mansbach. Geht es nach den Gemeindegremien, soll das auch so bleiben, nachdem im kommenden Jahr in einer Gemeinschaftsmaßnahme von Land, Gemeinde sowie Wasser- und Abwasserverband die rund 800 Meter lange Ortsdurchfahrt samt Kanälen, Leitungen und Gehwegen saniert worden ist.

Fördergeld für die Erneuerung der sogenannten Nebenanlagen, also Bürgersteige und Plätze in der Baulast der Kommune, erhält Hohenroda aber offenbar nur, wenn die Fahrbahnbreite auf sechs Meter verringert wird. Gegen diese Vorgabe des Landes beziehungsweise der Straßenbauverwaltung Hessen Mobil hatte die Gemeindevertretung in ihrer jüngsten Sitzung eine Resolution verabschiedet (unsere Zeitung berichtete). Für Mittwochabend hatte die Gemeinde alle sechs Landtagsfraktionen und Hessen Mobil eingeladen, sich bei einem Gesprächstermin mit dem Gemeindevorstand und den Fraktionsvorsitzenden des Gemeindeparlaments vor ein Bild von der Situation vor Ort zu machen.

Gefolgt war der Einladung allerdings nur die SPD-Landtagsabgeordnete Tanja Hartdegen. Kaya Kinkel (Grüne) hatte (mit Hinweis auf ihre urlaubsbedingte Abwesenheit) unserer Zeitung im Vorfeld eine Einschätzung zukommen lassen und diese vorab telefonisch auch Bürgermeister Andre Stenda mitgeteilt.

Rathauschef beklagt mangelndes Interesse der Landtagsfraktionen und Hessen Mobil

„Ich hätte mir ein größeres Interesse der Eingeladenen gewünscht“, beklagte der Hohenrodaer Rathauschef am Mittwoch. Die Vorgabe des Landes hat laut Stenda das grundsätzlich begrüßenswerte Ziel, den schwächsten Verkehrsteilnehmern – wie Rollstuhlfahrern und Personen mit Kinderwagen – durch im Idealfall 2,50 Meter breite Gehwege mehr Raum und Sicherheit zu geben.

Die Hohenrodaer Kommunalpolitiker beklagen allerdings, dass diese Vorschrift pauschal von der Großstadt auf den ländlichen Raum übertragen werde. Dabei würden die örtlichen Besonderheiten, wie Engstellen über neun Prozent Steigung und Kurven, nicht berücksichtigt. „Dass sich zwei Rollstuhlfahrer am Straßenrand begegnen, ist in Mansbach deutlich seltener der Fall als in Frankfurt“, verdeutlichte der Rathauschef. 2,50 Meter breite Gehwege seien auch bei sechs Meter Fahrbahnbreite nicht überall möglich – denn laut Georg Grodde als Vertreter des von der Gemeinde beauftragten Planungsbüros Hesse und Partner, beträgt der Abstand zwischen den Gebäuden an der engsten Stelle nur 8,41 Meter.

Ein breiterer Gehweg bedeute auch nicht automatisch mehr Sicherheit, argumentierten die Vertreter der Gemeindegremien: Denn im Begegnungsverkehr würden große Fahrzeuge bei engerer Fahrbahn zu Ausweichmanövern auf den Bürgersteig gezwungen. Das verursache nicht nur Schäden, sondern gefährde erst recht die Fußgänger. Neben Lastwagen und Linienbussen haben die Mandatsträger dabei vor allem landwirtschaftliche Fahrzeuge im Blick, die drei Meter, mit Sondergenehmigung sogar bis zu 3,50 Meter breit seien.

Hohenroda: Bürgermeister befürchtet Folgeaufwand nach Fahrbahnänderungen

Eine deutliche Verbesserung für Fußgänger sei zudem auch bei 6,50 Metern Fahrbahnbreite möglich, betonte Georg Grodde. Die von der Gemeinde favorisierte Planung über weite Strecken: mindestens 1,80 Meter sowie an nur wenigen Punkten immerhin noch mindestens 1,50 Meter breite Gehwege. An den Engstellen fiele im Gegenzug der Bürgersteig auf der gegenüberliegenden Seite komplett weg. Geh- oder Sehbehinderten würde dort durch abgesenkte Bordsteine und Orientierungshilfen im Boden der Wechsel der Straßenseite ermöglicht, erläuterte der Diplom-Ingenieur. Auf sechs Meter Breite müsste die Fahrbahn bei dieser Variante nur dort verengt werden, wo sonst nicht genügend Platz für einen 1,50 Meter breiten Gehweg wäre.

Neben der Gemeinde haben sich laut Bürgermeister auch die Polizei und die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises für die Beibehaltung der bisherigen Fahrbahnbreite ausgesprochen. Bei der Verringerung auf sechs Meter geht es dem Land nach dem Eindruck des Rathauschefs wohl auch nicht allein um die Sicherheit: „50 Zentimeter Straße würden dann als Gehweg ins Eigentum der Gemeinde übergehen – mit allen dazugehörigen Verpflichtungen.“ Bei der angedachten Sanierung entstünden dadurch Mehrkosten für die Kommune, die anteilig auch die Anlieger tragen müssten. Hinzu käme laut Stenda ein nicht unerheblicher Folgeaufwand. (Jan-Christoph Eisenberg)

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