Die beiden – waren verheiratet, sind seit 2022 wieder ein Paar und leben seit diesem Jahr zusammen in Wanfried – hatten im Juni 2020 aus Gefälligkeit 750 Gramm Marihuana für eine Frau aus Rotenburg zu einem „Kunden“ nach Eschwege gefahren.
Von der Rotenburgerin hatte die Angeklagte immer wieder einmal Marihuana erworben, um damit ihre chronischen Rückenschmerzen und ihre Depressionen zu bekämpfen. Täglich habe sie zu dieser Zeit ein bis zwei Joints geraucht. Nun aber schon lange nicht mehr, da sie von ihrem Arzt ausreichend medikamentiert sei. Auch ihr Partner habe hin und wieder Marihuana konsumiert, da er ebenfalls unter extremen Rückenschmerzen leide.
Den beiden auf die Schliche gekommen waren Beamte des Bad Hersfelder Rauschgiftkommissariats, nachdem ihnen im Jahre 2021 ein Schlag gegen eine organisierte Drogenbande gelungen war. Bei der Vernehmung eines seinerzeit Festgenommenen erkannte dieser anhand eines vorgelegten Lichtbilds die Angeklagte wieder.
Sie und ihr Ex-Mann waren bereits am 5. April 2022 vor dem Amtsgericht in Eschwege wegen Drogenbesitzes und -handels zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden. Die beiden hatten in Spanien 2107 Gramm Marihuana gekauft und waren dann am 4. November 2020 an der französisch-deutschen Grenze aufgeflogen. Von dem Marihuana wollten die beiden 1,3 Kilogramm verkaufen und den Rest für den Eigenbedarf behalten. Dafür waren sie zu einem Jahr und drei Monaten verurteilt worden. Diese Strafe ist mit dem aktuellen Urteil zu einer Gesamtstrafe von einem Jahr und neun Monaten zusammengeführt worden. Die Bewährungszeit wurde von Richterin Christina Dern auf drei Jahre festgesetzt. Beide Verurteilte müssen zudem jeweils 80 Arbeitsstunden ableisten.
Das Gericht ist bei seiner Urteilsfindung im weitesten Sinne den Vorschlägen von Staatsanwältin und den beiden Rechtsbeiständen gefolgt. Das Urteil gegen die beiden Wanfrieder ist bereits rechtskräftig. (Mario Reymond)
Der Angeklagte hatte bei seiner Verurteilung am Amtsgericht in Eschwege am 5. April 2022 auch eine Geldauflage in Höhe von 1500 Euro als Strafzusatz erhalten – zahlbar in Monatsraten von 50 Euro. Davon hat er bis jetzt 550 Euro abgezahlt. Der Rest ist mit dem aktuellen Hersfelder Urteil hinfällig. Jedoch muss er nun – ebenso wie seine Partnerin – 80 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten. Bei Nichterfüllung droht der Widerruf der Bewährung. rey