1. Hersfelder Zeitung
  2. Lokales

Hanf angebaut: 39-Jähriger zu Geldstrafe verurteilt

Erstellt: Aktualisiert:

Von: Mario Reymond

Kommentare

Das Gebäude des Amtsgerichts in Bad Hersfeld.
Über eine lange Zeit hatte der US-Amerikaner die Drogen vor seiner Familie versteckt gehalten. © Carolin Eberth

Ein 39-Jähriger wurde jetzt vor dem Amtsgericht in Bad Hersfeld zu einer Geldstrafe verurteilt, er hatte Marihuana gegen seine Rückenschmerzen angebaut.

Bad Hersfeld – Zu einer Geldstrafe in Höhe von 4800 Euro (120 Tagessätze á 40 Euro) ist jetzt ein 39 Jahre alter US-Amerikaner verurteilt worden, der seit 2012 in Deutschland lebt.

Der Mann hatte sich in der vergangenen Woche vor dem Schöffengericht am Amtsgericht in Bad Hersfeld wegen des Besitzes von Marihuana in nicht geringer Menge verantworten müssen. Das Rauschgift hatte er zuhause – vor seiner Familie gut versteckt – in seinem privaten Zimmer angebaut, um es dann selbst zu konsumieren. Handel habe er damit nicht getrieben. Benötigt habe er das Marihuana als „Medikament“ gegen seine Rückenschmerzen, verursacht durch drei Bandscheibenvorfälle sowie wegen seiner psychischen Probleme. Beides schränke ihn schon seit mehr als zwei Jahrzehnten ein. Vor dem Schlafengehen habe er so zwischen einem halben und einem Gramm geraucht, um seine Muskeln zu entspannen.

Entdeckt worden war seine illegale Pflanzenzucht am 12. April 2022. Dabei wurden 8,94 Gramm Marihuana mit einem THC-Gehalt von 8,5 Prozent sowie 3,99 Gramm mit einem THC-Anteil von 3,4 Prozent sichergestellt. Damit war der Grenzwert für eine nicht geringe Menge an Marihuana von 7,5 Gramm deutlich überschritten.

Neues Medikament kann schnell in eine Abhängigkeit führen

Seit dieser Zeit verzichtet er komplett auf illegale Drogen, ist aber von einem Mediziner wegen seiner Rückenschmerzen mit, wie es Richterin Dern formulierte, heftigen Medikamenten – Oxycodon und Tramadol – versorgt worden, die schnell in eine schlimme Abhängigkeit führen könnten. „Vielleicht sollten sie sich mal über medizinisches Cannabis informieren“, hatte ihm die Richterin geraten. Das änderte jedoch nichts an der Strafe selbst.

Staatsanwältin Kircher hatte in ihrem Plädoyer gefordert, den 39-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten zu verurteilen – ausgesetzt für drei Jahre zur Bewährung. Zudem sollte er 500 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen.

Verteidiger sieht keinen Grund für eine strenge Strafe

Sein Verteidiger Gunther Müller hatte kurz und knapp erläutert, dass es für alle nachvollziehbar sei, warum sein Mandant das Marihuana angebaut und konsumiert habe. Daher sei aus seiner Sicht eine geringe Geldstrafe völlig ausreichend.

Die vom Gericht verhängte Geldstrafe über 4800 Euro hatte Richterin Dern in ihrer Urteilsbegründung mit einer Freiheitsstrafe von vier Monaten gleichgesetzt.

Auch interessant

Kommentare