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Schwerer Eingriff in den Luftverkehr: Unbekannte blenden Piloten mit Laserpointer

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Das grüne Licht eines Laserpointers am Nachthimmel.
Zwei Piloten einer Passagiermaschine wurden am Samstag (12.3.2022) über Mainz mit einem Laser geblendet. Die Polizei sucht nach Zeugen. (Symbolbild) © Sebastian Wil/dpa

Unbekannte haben Piloten einer Passagiermaschine über Mainz mit einem Laserpointer geblendet. Der Flieger war im Anflug auf den Flughafen Frankfurt.

Mainz/Frankfurt ‒ Gefährliche Aktion: Unbekannte Täter haben Piloten einer Passagiermaschine am Samstagabend (12.3.2022) gegen 21 Uhr im Luftraum über Mainz mit einem grünen Laserpointer geblendet. Der Flieger war im Anflug auf den Flughafen Frankfurt*. Nun ermittelt die Polizeiinspektion Mainz wegen Verdacht auf „gefährlichen Eingriff in den Luftverkehr“.

Die beiden Piloten konnten mithilfe der Geo-Positionierung den Standort der Täter recht genau auf einen Bereich Mainz-Finthen, in der Straße „Katzenberg“ lokalisieren. Eine erste Fahndung der Polizei blieb jedoch zunächst ohne Ergebnis, weshalb die Beamten nun die Bevölkerung um Unterstützung bitten.

Flughafen Frankfurt: Unbekannte blenden Piloten im Luftraum Mainz ‒ Polizei sucht nach Zeugen

Zeugen und Personen, die Angaben zu dem Vorfall machen können oder etwas Verdächtiges im Zeitraum Samstagabend (12.3.2022), 21 Uhr, in Mainz-Finthen bemerkt haben, werden gebeten, sich zu melden. Entweder telefonisch bei der Polizeiinspektion Mainz unter 06131 654 310 oder unter der Onlinewache der Polizei Rheinland-Pfalz. 

Das Blenden mit einem Laserpointer kann zu Verletzungen der Augen führen. Über starke, kurzzeitige Sehbeeinträchtigungen hinaus, kann es auch zu einer bleibenden Beeinträchtigungen der Sehkraft ‒ bis hin zu deren vollständigen Verlust ‒ führen. Die Blendung von Piloten wird in der Regel als „Gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr“ gewertet.

Blenden mit dem Laserpointer ist kein Kavaliersdelikt ‒ es drohen bis zu 10 Jahren Haft

Das Strafmaß kann dabei bis zu zehn Jahre betragen. Wenn der Täter eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen verursacht, beträgt die Mindestfreiheitsstraße ein Jahr. Eine schwere Gesundheitsschädigung liegt in diesem Falle nach derzeitigem Ermittlungsstand allerdings nicht vor.

Immer wieder kommt es vor, dass es Pannen beim Start oder der Landung eines Flugzeugs gibt ‒ so wie Ende 2021 in Frankfurt*.(Raphael Digiacomo) *fnp.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

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