Ärger beim Parken in Frankfurt: Wann das Auto abgeschleppt werden darf
Falschparkern im Kreuzungsbereich droht das Abschleppen. Einem Tweet zufolge sieht die Verkehrspolizei der Stadt Frankfurt dies jedoch anders.
Frankfurt – Wann darf ein Auto abgeschleppt werden? Kurz gesagt: Immer dann, wenn das geparkte Auto andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet. Zum Beispiel, wenn man im absoluten Halteverbot, in scharfen Kurven, auf Rettungswegen oder in unmittelbarer Nähe von Zebrastreifen parkt. Darauf weist der ADAC hin.
Sobald ein Falschparker im öffentlichen Raum abgeschleppt werden soll, müsse jedoch die Polizei gerufen werden. Beispielsweise bei blockierten Behindertenparkplätzen oder blockierten Radwegen. In diesen Fällen dürfe das Abschleppen also nicht privat veranlasst werden.

Ärger beim Parken in Frankfurt: „Da braucht jemand offensichtlich eine Nachschulung“
Laut dem Twitter-Account Falschparker Ffm sind diese Regeln nicht jedem in Frankfurt bekannt. „Da uns immer wieder erstaunte Anfragen dazu erreichen: nein, das (sofortige) Abschleppen von Falschparkern aus Kreuzungsbereichen ist rechtlich überhaupt kein Problem und durchaus verhältnismäßig!“, heißt es unter Berufung auf Gerichtsurteile. „Das sahen auch die deutschen Gerichte so, die Sichtbehinderungen wiegen schwer.“
Ein Twitter-Nutzer kommentiert, die Verkehrspolizei der Stadt Frankfurt hätte ihm erst kürzlich gesagt, dass ein Auto auf der Fußgängerfurt nur dann abgeschleppt werde, wenn die Gefahr durch das Abschleppen nicht größer sei als die durch den Falschparker. „Das ist kompletter Unfug und sollte in Frankfurt längst bei allen angekommen sein“, antwortet Falschparker Ffm. „Da braucht jemand offensichtlich eine Nachschulung.“ „Falschparker auf einer Fußgängerfurt werden in der Regel abgeschleppt“, erklärt auch die Frankfurter Verkehrspolizei auf Nachfrage dieser Zeitung. (cas)
Ärger beim Parken in Frankfurt: Was ist der Unterschied zwischen Fußgängerüberweg und Fußgängerfurt?
In Deutschland gibt es laut ADAC Fußgängerfurten ausschließlich an Ampeln. Sie sind Markierungen, die der Verkehrslenkung für Fußgänger dienen und anderen zeigen, dass Fußgänger in diesem Bereich die Straße überqueren. Eine Fußgängerfurt hat also nichts mit einem Fußgängerüberweg, umgangssprachlich auch als Zebrastreifen bezeichnet, zu tun.