Corona-Regeln in Hessen: An diese Vorschriften müssen Sie sich derzeit halten

Noch bis zum 14. Februar gelten in Hessen neue Corona-Regeln. Diese betreffen unter anderem die Maskenpflicht sowie die Möglichkeit, im Homeoffice zu arbeiten.
- Eindämmung des Coronavirus*: Das Corona-Kabinett hat die Verlängerung des Lockdowns in Hessen bis zum 14. Februar beschlossen.
- In Läden, im Nahverkehr und in Gottesdiensten gilt eine verschärfte Maskenpflicht.
- Die neuen Corona-Regeln gelten seit Samstag (23.01.2021).
Wiesbaden – Das Corona-Kabinett hat die Verlängerung des Lockdowns in Hessen bis zum 14. Februar beschlossen. Das teilten Ministerpräsident Volker Bouffier, Sozialminister Kai Klose und Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir am Mittwochnachmittag (20.01.2021) auf einer Pressekonferenz mit. Bereits am Dienstag hatten sich die Regierungschefs von Bund und Ländern auf diesen Schritt geeinigt. Inkrafttreten wird die neue Verordnung bereits am Samstag (23.01.2021).
Der Ministerpräsident erklärte: „Wir sind von den hohen Corona-Zahlen runter, aber wir sind noch nicht weit genug runter.“ Bouffier betonte, dass Lockerungen insbesondere mit Blick auf die Corona-Mutation aus Großbritannien aktuell nicht infrage kämen. Diese Mutation gilt als deutlich ansteckender als die bislang in Deutschland hauptsächlich grassierende Virus-Variante.
FFP2, KN95 oder N95: In Hessen sind in vielen Fällen nur noch mediznische Corona-Masken erlaubt
Das Kabinett beschloss unter anderem eine verschärfte Maskenpflicht: In öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Geschäften müssen medizinische Masken getragen werden. Das können sowohl einfache OP-Masken als auch FFP2-Masken, KN95- oder N95-Masken sein. Ein Tuch oder eine selbstgenähte Stoffmaske reichen also zukünftig nicht mehr aus. Ebenso wird die verschärfte Maskenpflicht für Gottesdienste gelten.
Da unter anderem die FFP2-Masken in der Regel deutlich teurer sind, will die Landesregierung über die Tafeln in Hessen eine Million medizinische Masken an Bedürftige verteilen lassen. Anspruch auf die Masken sollen die Menschen haben, die von den Tafeln Hilfe erhalten. Ob die verschärfte Maskenpflicht auch in Schulen bestehen soll, steht laut Bouffier noch nicht fest. Dazu müsse sich das Kabinett noch einmal beraten.
Lockdown in Hessen verlängert, Ausgangsbeschränkungen nicht geplant
Die Regeln zur Kontaktbeschränkung werden weiterhin Bestand haben. Nach wie vor gilt, dass sich Personen aus einem Haushalt im öffentlichen Raum nur mit einer weiteren Person treffen dürfen. Für den privaten Raum gibt es eine entsprechende dringende Empfehlung. Ausgangsbeschränkungen seien derzeit nicht geplant. Bouffier verwies bei der Pressekonferenz auf unterschiedliche Gerichtsentscheidungen. So wurde beispielsweise die 15-Kilometer-Regel im Kreis Limburg-Weilburg kürzlich von einem Gericht gekippt*. Stattdessen will das Land Hessen auf lokale Beschränkungen setzen, um große Menschenansammlungen zu vermeiden.
Dass die Kitas in Hessen weiterhin offen bleiben, sei das Ergebnis einer intensiven Abwägung gewesen, sagte Bouffier weiter. „Wir möchten, dass die Eltern ihre Kinder zu Hause betreuen, wo immer dies möglich ist.“ In die Kita sollen die Kinder nur gebracht werden „wenn es gar nicht anders geht“. Die Notfallbetreuung für Kita-Kinder bleibe erhalten. Für die Schulen seien ebenfalls keine Veränderungen geplant.
Corona in Hessen: Ministerpräsident Volker Bouffier fordert mehr Homeoffice
Bereits im Vorfeld der Pressekonferenz betonte Bouffier, dass Arbeitnehmer, wo immer möglich, im Homeoffice arbeiten sollen. Hier seien die Arbeitgeber in der Verantwortung, ihren Angestellten entsprechende Möglichkeiten zu bieten.
Mit den beschlossenen Maßnahmen möchte Bouffier die 7-Tage-Inzidenz in Hessen unter den Wert von 50 drücken. Dieser Wert gilt als kritische Schwelle, unter welcher wieder eine effektive Kontaktverfolgung durch die Gesundheitsämter möglich ist. (Daniel Seeger) *fnp.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerkes.
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