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Verfahren gegen 47-Jährigen unter Auflagen eingestellt

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Von: Mario Reymond

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Justitia Symbolbild
Justitia (Symbolbild) © Peter Steffen/dpa

Das Verfahren gegen einen 47 Jahre alten Wildecker wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz ist gestern am Amtsgericht in Bad Hersfeld nach Paragraf 153 a von Strafrichter Michael Krusche unter Auflagen eingestellt worden. Denn ganz ungeschoren sollte der Mann, der sich über die Internetplattform Wish zwei Schlagringe in China bestellt hatte, nicht davonkommen. Er muss nun bis zum 10. März 1000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen, die Richter Krusche nun noch festlegen wird.

Bad Hersfeld - Für die Bestellung der verbotenen und illegalen Schlagringe über seinen Computer hatte der Angeklagte eine ganz lapidare Erklärung: „Da habe ich mich wohl ganz einfach verdrückt“. Eine Ausführung, die die Staatsanwältin als unglaubhaft zurückwies. Und Richter Krusche ergänzte noch, dass man ja nach dem eigentlichen Bestellvorgang auch noch aktiv die Bezahlung der bestellten Waren am Rechner vollziehen müsse.

Das quittierte der 47-Jährige mit einem Schulterzucken. Er räumte zwar ein, bei dem besagten Internetanbieter immer wieder mal ausgefallene Ringe bestellt zu haben, aber sicherlich keine, die als Waffen eingesetzt werden könnten.

Tatsächlich wäre der Vorfall überhaupt nicht gerichtsrelevant geworden, wenn nicht am 28. Februar 2022 am Frankfurter Flughafen Mitarbeiter des Zolls das an den Wildecker adressierte Päckchen aus China genauer unter die Lupe genommen und die Schlagringe entdeckt hätten. Daraufhin erhielt der 47-Jährige per Post einen Fragebogen, um sich zu dem Fund zu äußern. Das habe er jedoch nur sehr bruchstückhaft und völlig unzureichend getan. Warum? Auch dafür hatte der 47-Jährige keinen Grund angeben können. Sein Anwalt versuchte die Erkrankung seines Mandanten ins Feld zu führen, der seit ungefähr zwei Jahren an Depressionen leide. Das gehe nun so weit, dass er bereits eine Erwerbsunfähigkeitsrente anstrebe.

Dass er sich die Schlagringe vielleicht wegen seiner Depressionen und aus Furcht vor irgendjemandem bestellt habe, wie es Richter Krusche formulierte, verneinte der Angeklagte ebenfalls. Es gebe zwar immer wieder „Episoden“, bei denen er dann größere Menschenansammlungen meide. Bedroht fühle er sich aber von niemandem. Er habe für eine geraume Zeit vielmehr Angst davor gehabt, zum Briefkasten zu gehen – aus Furcht davor, der Inhalt hätte ihn seelisch zu sehr mitnehmen und belasten können.

Verbotene Waffe und kein „Schmuckstück“

Aus dem Ausland betriebene „Internetmärkte“ haben Produkte im Angebot, die in Deutschland verboten sind. Dazu gehören auch Schlagringe, die meist aus China kommen. Den Händlern in der Ferne droht keine Strafverfolgung. Ganz anders dem Käufer hierzulande. Die Bestellung eines Schlagringes stellt eine Straftat nach dem Waffengesetz dar. Der Schlagring ist eine illegale Waffe und darf daher auch nicht als „Schmuckstück“ für die Vitrine erworben werden.

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