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Nasse Böden: Bauern droht der Gülle-Notstand

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Von: Jan-Christoph Eisenberg

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Ein Landwirt bringt Gülle auf einem Feld aus. © dpa

Hersfeld-Rotenburg. Das nasse Wetter der vergangenen Monate bereitet den Landwirten zunehmend Sorgen.

Nach einer zwei- beziehungsweise dreimonatigen Wintersperrfrist darf die Gülle laut Düngeverordung seit Monatsbeginn wieder auf die Felder und Wiesen gefahren werden. Allerdings nur, wenn die Flächen nicht mit Wasser vollgesaugt, tiefgefroren oder schneebedeckt sind. „Die Landwirte hoffen deshalb auf trockenere Tage im Februar“, erklärt die Geschäftsführerin des Kreisbauernverbandes, Anke Roß. „Sechs Wochen geschlossene Schneedecke und Dauerfrost wären schlecht“. Bei manchen Betrieben seien die Güllebehälter bereits gut gefüllt. „Teilweise haben sich die Berufskollegen untereinander mit Lagerkapazitäten ausgeholfen“, berichtet Anke Ross. Drängender sei das Problem in Norddeutschland: Wegen starke Nässe konnten dort teilweise Kartoffeln und Mais nicht geerntet werden. Folglich sei dann auch die Neubestellung und die Herbstdüngung ausgefallen.

Besonders im Juli und August sei die Niederschlagsmenge fast doppelt so hoch gewesen wie das Jahresmittel, erklärt Philipp Pfister von der Arbeitsgemeinschaft Land- und Wasserwirtschaft (AGLW). Die Wetterstation in Niedergude habe für diese Monate 165 beziehungsweise 130 Liter pro Quadratmeter verzeichnet – Durchschnitt seien 83 beziehungsweise 70 Liter. Die Folgemonate hätten zwar im Durchschnitt gelegen. „Weil es fast jeden Tag geregnet hat, konnten die Böden aber nicht abtrocknen“, verdeutlicht Pfister.

„Ab vier Grad setzt das Wachstum ein und die Pflanzen können auf die Nährstoffe zugreifen“, erklärt Anke Roß. Die Gülle auszubringen, wenn der Boden sie auch aufnimmt, sei im Sinne der Landwirte. Schließlich handele es sich nicht um Abfall, sondern um wertvollen Dünger, betont die Geschäftsführerin des Kreisbauernverbandes. 

Ausnahmen möglich

In Niedersachsen und auch Schleswig-Holstein ist das Problem mit vollen Güllebehältern dramatischer. Dort haben viele Landwirte den Bau provisorischer Güllespeicher beantragt. Eine weitere Notlösung gibt es aber noch: Das Ausbringen der Gülle kann erlaubt werden „im Zuge der Gefahrenabwehr“. Zuständig ist das Dezernat „Landwirtschaft und Fischerei“ beim RP Kassel. Laut Sprecher Michael Conrad werden die Schäden durch Überlaufen der Tanks gegen das Ausbringen der Gülle abgewogen und Letzteres ausnahmsweise auch genehmigt, wenn es eigentlich nicht erlaubt ist, weil dies die „unter diesen Bedingungen weniger umweltbelastende Entsorgung darstellt“. (sff).

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