Wegen dieser beiden räuberischen Erpressungen muss sich der 29-Jährige nun vor dem Schöffengericht am Amtsgericht in Bad Hersfeld verantworten.
So soll er am 30. Mai 2020 gegen 23.45 Uhr in Bad Hersfeld die Key-Card und das Mobiltelefon aus dem Auto seiner männlichen Bekanntschaft genommen haben, als diese gerade am Straßenrand urinierte. Mit der Hand in der Tasche habe er auf eine Pistole hingewiesen und so den Mann zur Herausgabe des Geldbeutels gezwungen. Der Täter nahm die EC-Karte, ließ sich die Geheimnummer nennen und rannte weg. Um 0.48 Uhr wurden dann an einem Sparkassenautomaten im Rechbergzentrum 1000 Euro von dem Konto abgehoben.
Ein zweiter gleich gelagerter Fall ereignete sich am 21. Juni 2020 um 0.20 Uhr ebenfalls in Bad Hersfeld. Dabei soll der Angeklagte mit im Auto seines Opfers gesessen haben. Er habe plötzlich den Zündschlüssel abgezogen und den Geldbeutel des Mannes verlangt. Wenn er nicht EC-Karte und PIN-Nummer erhalte, werde er der Frau seines Opfers von dem Treffen berichten. Derart eingeschüchtert, händigte ihm das Opfer alles aus. Der Täter flüchtete dann zu Fuß. Um 0.50 Uhr wurden mit der entwendeten EC-Karte 165 Euro an einem Sparkassenautomaten im Rechbergzentrum gezogen.
Die beiden Opfer hatten den Angeklagten auf von der Polizei vorgelegten Lichtbildern zwar nicht einwandfrei identifizieren können, allerdings liegen dem Gericht Indizien vor, die den Beschuldigten erheblich belasten. So wurden für die Kontaktaufnahme mit den beiden späteren Opfern über die Internetplattform Markt.de als Nutzerdaten das Geburtsdatum und die Handynummer des Angeklagten angegeben. Außerdem wurde die IP-Adresse seines damaligen Arbeitgebers erkannt. Auf dem konfiszierten Handy des Beschuldigten wurde entdeckt, dass damit wiederholt die Internetplattform Markt.de angewählt worden war.
Die Verhandlung wird heute fortgesetzt. Dann könnte alles ganz schnell gehen, sofern der Angeklagte die Taten begangen hat und sich vollumfänglich geständig zeigt. Er käme dann vielleicht noch einmal um einen Gefängnisaufenthalt herum. Diesen Hinweis hatte ihm Richterin Christina Dern gegeben.
Vor Prozessbeginn hatten Richterin, Staatsanwältin und Verteidiger in einem Gespräch erörtert, dass es für den Angeklagten bei einem umfänglichen Geständnis auf eine Bewährungsstrafe hinauslaufen könnte. Das wurde ihm so von Richterin Christina Dern mitgeteilt. Er müsse dies nicht tun, wenn er sich keiner Schuld bewusst sei. Sollte jedoch während der weiteren Verhandlung seine Schuld bewiesen werden, dann führe kein Weg mehr an einer Gefängnisstrafe vorbei.(rey)
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