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20-Jähriger wurde zu einem Jahr Jugendstrafe verurteilt

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Von: Mario Reymond

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Justitia (Symbolbild). © Agentur, dpa

Der in Göttingen lebende Bad Hersfelder schlug einem älteren Mann zweimal ins Gesicht, sodass dessen Haut im Augenbereich aufplatzte.

Bad Hersfeld – Ein 20 Jahre alter Bad Hersfelder, der jetzt bei seinem Bruder in Göttingen lebt, ist vor dem Jugendschöffengericht zu einer einjährigen Jugendstrafe verurteilt worden. Von einer Bewährung sah Richterin Michaela Kilian-Bock wegen der schädlichen Neigungen des Angeklagten ab. Sie folgte mit ihrem Urteil dem Plädoyer von Staatsanwältin Reinhard.

Selbst der Hinweis des 20-Jährigen, seit diesem Monat einen neuen Job zu haben, beeindruckte niemanden. Schon einmal hatte er in einem anderen Verfahren den Trumpf eines neuen Jobs gezogen, sich dann aber immer wieder krankschreiben lassen – sieben Monate lang.

Der Verteidiger des Angeklagten, Rechtsanwalt Gunter Müller, hatte einen Freispruch gefordert. Sein Mandant habe am 20. April 2022 in Notwehr gehandelt, als ihn ein älterer Mann am Kragen packte, um ihn des Platzes zu verweisen. Tatsächlich habe er zugefasst, erklärte der als Zeuge geladene Mann. Allerdings erst, als der Angeklagte auf ihn losgestürmt sei. Er habe den 20-Jährigen und dessen damalige Freundin eigentlich nur verscheuchen wollen, da sie sich vor seiner Wohnung lautstark stritten.

Statt sich einsichtig zu zeigen und den Ort des Geschehens zu verlassen, schlug der 20-Jährige seinem Opfer zweimal so heftig ins Gesicht, dass die Haut im Augenbereich sofort aufplatzte und die Augen binnen kürzester Zeit zuschwollen. Schon beim Eintreffen der Polizei, die das Opfer nach dem Angriff gerufen hatte, konnte es aus einem Auge nichts mehr sehen.

Da der 20-Jährige in Sachen Körperverletzung kein unbeschriebenes Blatt und einschlägig vorbestraft ist, wurde ihm schlussendlich auch sein tagesaktuelles Verhalten vor Gericht zum Verhängnis. Völlig uneinsichtig saß er da.

Selbst die Eingangsworte der Richterin, dass ihm Haft drohe, wirkten nicht sonderlich einschüchternd auf den jungen Mann. Der hatte in der Vergangenheit bereits gegen Bewährungsauflagen verstoßen, sodass er schon einmal 14 Tage in Beugehaft und vier weitere Wochen in Jugendarrest verbracht hatte. Den Arrest hatte er gegenüber der Jugendgerichtshilfe einst sogar als Urlaub bezeichnet.

In das aktuelle Urteil wurde eine neunmonatige Jugendstrafe vom 23. Mai des vergangenen Jahres mit aufgenommen. Die Bewährung aus diesem Verfahren widerrief die Jugendrichterin. Nun hat der Angeklagte die Möglichkeit, vor dem Landgericht in Berufung zu gehen. Ohnehin stünden noch weitere Verfahren gegen ihn im Raum. (Mario Reymond)

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