TORVERHÄLTNIS
Wenn nach Abschluss der Saison zwei oder mehr Mannschaften punktgleich auf einem Tabellenplatz stehen, dem eine besondere Bedeutung (Aufstieg, Abstieg, Relegation) zukommt, entscheidet nicht mehr das Torverhältnis, sondern der direkte Vergleich darüber, welcher Verein besser platziert ist. Diese Regelung gilt von der Hessenliga abwärts für alle Klassen. Dabei wird ähnlich verfahren wie bei der gestern zu Ende gegangenen Europameisterschaft, was zu einigen Diskussionen geführt hatte (Bsp. Griechenland).
MINDESTSPERRE
Komplett überarbeitet wurde die Strafordnung und die wichtigste Änderung ist dabei, dass sich die Mindestsperre nach einer Roten Karte von zwei auf eine Partie reduziert. Beispielsweise können Unsportlichkeiten, wie das Handspiel eines Feldspielers auf der Torlinie, mit einem Spiel Sperre abgegolten werden. Zusätzlich wurde die Mindeststrafe bei einer Tätlichkeit von acht auf sechs Spiele reduziert. Spieler, die in Freundschaftsspielen des Feldes verwiesen worden sind, müssen diese künftig nicht mehr in Pflichtspielen abbrummen, sondern erhalten für ihr Vergehen eine angemessene Zeitsperre.
EIN- UND AUSWECHSLUNG
Völlig neu ist die Regelung zu Ein- und Auswechslungen auf Kreisebene: In allen Pflichtspielen können ausgewechselte Spieler wieder eingewechselt werden. Diese Regelung gilt allerdings nicht bei Pokalspielen zwischen Kreis- und Verbandsebene. Weiterhin darf auch insgesamt nur dreimal gewechselt werden.
SCHIEDSRICHTER-SOLL
Neu ist, dass Vereine für die eigene Jugendabteilung nur noch Schiedsrichter stellen müssen, wenn die A- und/oder B-Junioren in einer Liga ab einschließlich der Hessenliga aufwärts spielen. Für jedes Team ist ein Schiedsrichter zu stellen. Vorher mussten bereits Unparteiische für Juniorenmannschaften auf Regionalebene gestellt werden. Sind Vereine, die im Seniorenbereich eine Spielgemeinschaft bilden, an einer Jugendspielgemeinschaft beteiligt, so muss der federführende Verein der Senioren-Spielgemeinschaft einen Schiedsrichter für die Jugendabteilung stellen.
SCHIRI-SPESEN
Bei einigen Spielklassen haben sich die Schiedsrichterspesen erhöht. So werden in der Senioren-Gruppenliga jetzt 30 Euro für den Schiedsrichter und je 15 Euro für die Assistenten fällig. In den Junioren-Hessenligen zahlen die Vereine in Zukunft je 20 Euro für den Schiedsrichter und in den A- und B-Junioren-Gruppenligen je 15 Euro für den Einsatz eines Unparteiischen.
ZWEITSPIELRECHT
Unter Beibehaltung ihrer für den Stammverein bestehenden Spielberechtigung können Studenten, Berufspendler und vergleichbare Personengruppen ein verbandsübergreifendes Zweitspielrecht erhalten. Es kann nur für einen Verein erteilt werden und gilt immer nur für eine Saison.
Kriterien sind der Nachweis von zwei Wohnsitzen, die Mindestentfernung von 100 Kilometern der beiden Vereine, der Nachweis für die Notwendigkeit eines Zweitspielrechts mit schriftlicher Begründung und die schriftliche Zustimmung des Stammvereins
RÜCKZUG
Wird eine Mannschaft aus dem Spielbetrieb zurückgezogen, werden bisher erzielte Punkte und Tore nicht mehr wie bislang gestrichen, alle nachfolgenden Spiele aber mit 3:0 für den Gegner gewertet. (rg)


























