Der Zoll hat ein scharfes Auge auf exotische Mitbringsel

Souvenirs mit Folgen

012.03.1012.03.10|Reise-Recht|
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Gerade in den Wintermonaten boomen Fernreiseziele wie die Karibik, Südafrika oder Asien. Exotische Mitbringsel sind sehr beliebt. Bei der Auswahl ist allerdings Vorsicht geboten! Nicht alles, was zu Hause für Freude sorgt, sehen auch die Zollbehörden gerne. Im schlimmsten Fall droht eine Haftstrafe.

Muscheln Souvenir

© dpa

Strandgut: Die Strände von Sanibel Island sind bekannt für ihre vielen Muscheln.

Geschütztes Strandgut

 Auf der Beliebtheitsskala der touristischen Mitbringsel steht bei Urlaubern Sand vom Traumstrand ganz oben auf der Liste. Sicher die kostengünstigste und obendrein eine originelle Urlaubserinnerung, die bedenkenlos nach Deutschland eingeführt werden darf. Anders sieht es allerdings bei Muscheln oder Korallen aus. Diese unterliegen – selbst wenn sie käuflich erworben wurden – dem Artenschutz und dürfen nicht ins Urlaubsgepäck.

Löwenbaby und Elefantenfuß - Die Beute vom Zoll

Aufpassen sollte man auch bei Steinen oder Tonscherben, die am Strand aufgelesen wurden. Es könnte sich um ein „Kulturgut“ handeln, dessen unerlaubte Ausfuhr strafrechtliche Konsequenzen haben kann. Wie in der Türkei schon mehrfach passiert, lernte bereits so mancher Heimreisende aus diesem Grund das Gefängnis des Urlaubsortes kennen.

Tierische Souvenirs

Äußerste Vorsicht ist bei Souvenirs geboten, die aus tierischen Materialien hergestellt wurden. Wer eine Tasche aus Schlangenleder oder Elfenbeinschmuck im Gepäck hat, muss mit empfindlichen Strafen am Zoll rechnen.

Urlauber sollten darauf achten, dass beim Kauf entsprechender Produkte ein amtliches Zertifikat die legale und unbedenkliche Herkunft bescheinigt. Von lebenden Tieren, vor allem von solchen, die vom Aussterben bedroht sind, sollte man auf jeden Fall die Finger lassen!

Pflanzensouvenirs

 Auch vermeintlich harmlose Mitbringsel aus Pflanzen können üble Folgen haben. So werden beispielsweise die beliebten Rainsticks (Regenstäbe) aus verholzten Kaktusstämmen der Atacama- Wüste in Chile hergestellt – die steigende Nachfrage lässt den Kaktusbestand schrumpfen. Touristen aus einem EU-Land dürfen maximal drei Sticks mit einer CITES- Genehmigung (Washingtoner Artenschutzübereinkommen) einführen.

Auch lebende Pflanzen, von denen über 28 000 Arten als gefährdet auf der CITES-Liste stehen, dürfen nicht ins Reisegepäck. In seriösen Gärtnereien vor Ort gibt’s diese Pflanzen als gezüchtete Exemplare und mit korrekten Ausfuhrpapieren.

Gefälschte Marken

 Was auf Märkten oder von fliegenden Händlern zum Spottpreis als echte Markenware angepriesen wird, ist meist eine mehr oder weniger gut gemachte Fälschung. Offensichtliche Plagiate von Parfum, Uhren oder Kleidungsstücken finden dennoch zahlreiche Abnehmer unter den Touristen.

Am Zoll kann die Freude über ein Schnäppchen jedoch schnell getrübt werden. Die Einfuhr für den Eigenbedarf ist innerhalb der Freimengen – die sich allerdings nach den Preisen der Originale berechnen – zwar erlaubt. Werden diese Mengen aber überschritten oder besteht der Verdacht, dass die Ware zu gewerblichen zwecken eingeführt wird, kann der Zoll die Ware beschlagnahmen und ein Bußgeldverfahren einleiten.

Traditionelle Medizin

Die traditionelle chinesische Medizin (TCM) wird als Alternative zur klassischen Medizin immer populärer. Die Medikamente der TCM werden meist aus Kräutern hergestellt, können aber auch Bestandteile von geschützten Tieren und Pflanzen enthalten. Diese Zutaten stehen gewöhnlich nicht auf dem Beipackzettel. Die steigende Nachfrage gefährdet jedoch die weltweiten Populationen etwa von Nashörnern, Tigern und Moschushirschen sowie von einzelnen Pflanzenarten ernsthaft.

Überteuerter Schmuck

Die Angebote in Basaren klingen verlockend, Goldkettchen, edle Armbänder oder wertvolle Ohrringe gibt’s da zum Sonderpreis. Doch nur allzuoft sind es billige Fälschungen, wie enttäuschte Käufer zu Hause feststellen müssen. Wer tatsächlich wertvollen Schmuck mitbringt, muss die Zollvorschriften genau beachten.

 

Mehr Informationen

Um unangenehmen Konsequenzen zu vermeiden, sollte man sich bereits im Vorfeld einer Reise über die geltenden Bestimmungen informieren. Hilfreich ist dabei ein Blick auf die Internetseiten des deutschen Zolls (www.zoll.de) oder auf die des Auswärtigen Amtes (www.auswaertiges-amt.de).

Holidaycheck/vp.

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