London - Die Reise ist gebucht, die Koffer gepackt. Doch dann macht der Reiseveranstalter pleite. Doch die Versicherung weigerte sich zu zahlen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) sah das anders.

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Reiseversicherung gilt auch bei Betrügern
Eine Versicherung gegen die Zahlungsunfähigkeit eines Reiseveranstalters schützt Urlauber auch dann, wenn das Unternehmen absichtlich betrügt.
dpa



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