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Reiseversicherung gilt auch bei betrügerischem Veranstalter

Urteil: Zahlt die Reiseversicherung bei Betrug?

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London - Die Reise ist gebucht, die Koffer gepackt. Doch dann macht der Reiseveranstalter pleite. Doch die Versicherung weigerte sich zu zahlen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) sah das anders.

© dpa

Reiseversicherung gilt auch bei Betrügern

Eine Versicherung gegen die Zahlungsunfähigkeit eines Reiseveranstalters schützt Urlauber auch dann, wenn das Unternehmen absichtlich betrügt.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied am Donnerstag in Luxemburg, der sogenannte Sicherungsschein gelte unabhängig von den Ursachen der Zahlungsunfähigkeit.

In dem Urteil ging es um einen Hamburger, der eine Pauschalreise gebucht hatte und auf seinen Kosten sitzenblieb, als der Veranstalter vor Reisebeginn zahlungsunfähig wurde. Die Versicherung hatte argumentiert, dass sie nicht zahlen müsse, weil es sich um die Firma eines Betrügers handelte, der die Einnahmen “zweckentfremdet“ hatte.

dpa

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