Darmstadt - Bei einer erheblichen Flugverspätung kann sich die Airline nicht mit der Erkrankung eines Crewmitglieds herausreden.

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Krankes Crewmitglied ist kein Grund für Unpünktlichkeit
Sie ist kein Grund dafür, die Ausgleichszahlung zu verweigern, die Fluggästen bei deutlichen Verspätungen zusteht. So entschied das Landgericht Darmstadt (Az.: 7 S 122/10), berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift „ReiseRecht aktuell“.
dpa



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