Richter, die auf Druck der rechtsnationalen Regierung vorzeitig in Rente geschickt wurden, können wieder ihren alten Beruf ausüben, urteilte das ungarische Verfassungsgericht am Montag. Die EU-Kommission hatte unter anderem wegen dieses Gesetzes beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) Klage gegen Budapest wegen Verletzung der EU-Verträge eingereicht.
EU-Justizkommissarin Viviane Reding begrüßte das Urteil. „Das Verfassungsgericht von Ungarn scheint sich damit ähnlichen juristischen Bedenken anzuschließen [wie jenen], die die Kommission mit einem Vertragsverletzungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof ... angesprochen hat“, teilte Reding mit. „Als die Justizkommissarin der EU bleibe ich bereit, in allen Mitgliedsstaaten zur Verteidigung der Unabhängigkeit der Justiz einzuschreiten.“
dpa










