Meldegesetz: So schützen Sie Ihre Daten

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    • 10.07.12
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Auskunftssperre für Ämter

Meldegesetz: So schützen Sie Ihre Daten

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Berlin - Adresse, Geburtstag, Eheschließung: Die Meldeämter geben jetzt schon Daten der Bürger auf Anfrage weiter. Aber Sie können sich schützen.

© dapd

Gegen die Herausgabe der Daten zum Zweck der Direktwerbung kann Einspruch erhoben werden. 

Die Daten auf den Meldeämtern sind besonders für Werbefirmen eine wahre Goldgrube. Hier finden sie Adressen und Geburtstage. Die aktuelle Diskussion um das neue Meldegesetz lenkt die Aufmerksamkeit auf etwas, das wohl kaum jemanden bewusst war: Bereits jetzt geben die Ämter diese Daten gegen Gebühr weiter. Wer das nicht möchte, muss Einspruch einlegen. Doch hierfür gelten in jedem Land unterschiedliche Regelungen.

Grund: Das alte Melderechtsrahmengesetz des Bundes stammt in seinen wesentlichen Teilen aus dem Jahr 1980. Darauf bauen die 16 Länder-Meldegesetze auf. Sie sollen nach den Abmachungen der Föderalismusreform von 2006 jetzt durch das einheitliche neue Bundesgesetz ersetzt werden. 

Das sind aktuell Ihre Rechte:

Es ist nicht möglich, der Weitergabe der Daten durch die Meldeämter grundsätzlich zu widersprechen. Denn zum Beispiel nutzt auch die Polizei diese Quelle. Allerdings kann man seine Daten vor der Herausgabe an Firmen zum Zweck der Direktwerbung schützen. Dies ist für ganz Deutschland einheitlich geregelt. Ein formloses Schreiben reicht, um der Nutzung und Weitergabe von Daten zu Werbe- und Marketingzwecken zu widersprechen. 

Unterschiedliche Regelungen gibt es für den Stopp der Daten-Weitergabe unter anderem im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen (etwa an Parteien zum Zweck der Wahlwerbung), der Auskunft über Alters- und Ehejubiläen, Weitergabe von Daten für die Erstellung von Adressbüchern oder Nachschlagewerken und die Herausgabe an das Bundesamt für Wehrverwaltung zum Zweck der Übersendung von Informationsamterial zum Wehrdienst. Es ist außerdem möglich, gegen die Erteilung einer elektronischen Melderegisterauskunft (über das Internet) Widerspruch einzulegen.  

Einzelne Meldeämter bieten bereits Vordrucke zur Auskunftssperre an. Diese können auf den entsprechenden Internetseiten heruntergeladen werden. Die Datenschutzbeauftragten einiger Länder haben auf ihren Webseiten ebenfalls Informationen zusammengestellt. Das Bayerische Innenministerium stellt ein allgemeines Formular zur Verfügung: Klicken Sie hier, um das Formular im pdf-Format herunterzuladen.

Das neue Meldegesetz sollte eigentlich in Zukunft für mehr Klarheit sorgen. Der Regierungsentwurf hatte ursprünglich vorgesehen, dass die Weitergabe persönlicher Daten durch die Meldebehörden ausdrücklich der Zustimmung der Betroffenen bedürfe. Die Koalition im Bundestag beschloss dagegen, die Datenweitergabe generell zu erlauben, solange die Betroffenen nicht Widerspruch einlegen. Verabschiedet wurde die Novelle fünf Minuten nach Anpfiff des EM-Halbfinales zwischen Deutschland und Italien, als nur wenige Abgeordnete im Plenum saßen.

sr/dpa

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