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Rente, Pflege, Reisen, Steuern, Strom - das ändert sich zum Jahreswechsel

Rente, Pflege, Reisen, Steuern, Strom - das ändert sich zum Jahreswechsel

  • RENTE: 2012 fällt der Startschuss für die längere Lebensarbeitszeit. Betroffen sind zunächst die 1947 Geborenen. Sie dürfen mit 65 Jahren und einem Monat in Rente gehen. Der Jahrgang 1949 muss schon drei Monate dranhängen, 1960 Geborene bereits ein ganzes Jahr und vier Monate. Wer 1964 oder später geboren ist, kriegt seine Rente ohne Abzüge erst mit 67 . Ein vorzeitiger Ausstieg aus dem Berufsleben bedeutet empfindliche Abzüge. © dpa

  • Der spätere Rentenstart hat auch Einfluss auf staatlich geförderte Privatrenten. Neue Riester- und Rürup-Verträge enden ab 2012 frühestens mit dem 62. Lebensjahr statt wie bisher mit dem 60. Gleiches gilt für Lebensversicherungen. Sonst entfallen Zulagen und Steuervorteile. © dpa

  • Der Sonderausgabenabzug bei der Rürup-Rente steigt 2012 auf 74 Prozent der geleisteten Beiträge. Damit könne ein allein stehender Steuerzahler bis zu 14 800 Euro als Sonderausgabenabzug geltend machen, wenn der maximal geförderte Beitrag in Höhe von 20 000 Euro in die Basisrente eingezahlt wird. Verheiratete können maximal den doppelten Betrag - also 29 600 Euro - als Sonderausgaben abziehen lassen. © dpa

  • ENERGIE: Im neuen Jahr wird Strom im Schnitt um vier Prozent teurer, Gas um etwa acht Prozent. Für einen Haushalt, der 4.000 Kilowattstunden (kWh) Strom im Jahr verbraucht, bedeutet das Zusatzausgaben von 35 Euro. Für Gas (bei 20.000 kWh) müssen 112 Euro mehr hingeblättert werden. Wenigstens soll der Lieferantenwechsel leichter werden. Klappt der Umstieg nicht innerhalb von drei Wochen, soll dem Verbraucher Schadenersatz zustehen. © dpa

  • ZAHNERSATZ: Zahnärzte dürfen ab Januar höhere Honorare verlangen. Kassenpatienten müssen dann beim Eigenanteil für Zahnersatz und Implantate tiefer in die Tasche greifen. Für Privatversicherte steigen sämtliche Zahnarztkosten um bis zu 20 Prozent. © dpa

  • PRIVATE KRANKENVERSICHERUNG: Wer privat krankenversichert ist, muss sich 2012 auf teils drastisch steigende Beiträge gefasst machen, in Extremfällen um bis zu 70 Prozent. Betroffene haben dann zwar ein Sonderkündigungsrecht. Doch beim Anbieterwechsel geht meist viel Geld verloren. Verbraucherschützer raten eher zum internen Tarifwechsel. © dpa

  • BAHNREISEN: Die Bahn verlangt im Fernverkehr durchschnittlich 3,9 Prozent mehr für die Tickets,im Nahverkehr 2,7 Prozent. Die Änderungen für 2012 griffen bereits zum Fahrplanwechsel am 11. Dezember. © dpa

  • SOZIALABGABEN: 2012 gelten neue Bemessungsgrenzen für Sozialabgaben. Die Messlatte für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung steigt bundesweit von derzeit monatlich 3.712,50 auf 3.825 Euro. Monatliches Bruttoeinkommen über dieser Grenze wird nicht mehr belastet. Die Bemessungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt in den alten Bundesländern um 100 Euro auf 5.600 Euro pro Monat. In den neuen Bundesländern bleibt es bei 4.800 Euro. © ap

  • JOBAUSGABEN: Bisher konnten Berufstätige 920 Euro als Werbungskosten steuerlich abziehen, ohne dass sie dafür Einzelnachweise liefern mussten. Rückwirkend zum 1. Januar 2011 steigt der Arbeitnehmerpauschbetrag auf 1.000 Euro. Bei höheren Kosten für Fahrten, Übernachtung oder Dienstkleidung lohnt der Einzelnachweis. © dpa

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    RENTENVERSICHERUNG: 2012 sinkt der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung von derzeit 19,9 auf 19,6 Prozent. Das bringt eine Mini-Entlastung: Wer 50.000 Euro brutto im Jahr verdient, dem bleiben nächstes Jahr monatlich ganze sechs Euro mehr im Geldbeutel übrig. © dpa

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    PFLEGE: Auf etwas mehr Geld dürfen pflegebedürftige Kranke bauen. Werden sie zu Hause betreut, gibt es ab 2012 mit Pflegestufe I jetzt 235 Euro im Monat (bisher 225), bei Stufe II werden 440 Euro gezahlt (statt 430) und bei Stufe III sind 700 Euro drin (bislang 685). Für Heimpatienten gibt es nur bei Pflegestufe III mehr Geld. Statt bisher 1.510 fließen künftig 1.550 Euro monatlich, für Härtefälle 1.918 statt 1.825 Euro. © dpa

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    ELTERN: Schluss mit der Zitterpartie um Kindergeld und -Freibeträge: Volljährige Kinder in Ausbildung dürfen ab 2012 unbegrenzt selbst Geld verdienen. Bislang büßten Eltern die Vorteile komplett ein, wenn der Nachwuchs auch nur einen Euro über der Grenze von 8.004 Euro im Jahr heim brachte. Ausnahme: In der zweiten Ausbildung dürfen Kinder nicht mehr als 20 Wochenstunden jobben. © dpa

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    Außerdem haben Eltern es künftig leichter, die Kosten für die Betreuung von Kindern bis 14 Jahre abzusetzen. Job-Nachweise müssen nicht mehr sein. Mehr Geld gibt es aber nicht. Das Finanzamt erkennt wie gehabt zwei Drittel der Betreuungskosten an, höchstens 4.000 Euro. © dpa

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    PFÄNDUNGSSCHUTZ: Auf einem normalen Girokonto können Arbeitseinkommen nicht mehr vor Gläubigern geschützt werden. Dies ist ab Januar nur auf einem Pfändungsschutzkonto (P-Konto) möglich. Kunden müssen also ihr Girokonto bei einer bestehenden oder drohenden Pfändung umwandeln. Dann ist ein Grundfreibetrag in Höhe von 1028,89 Euro geschützt. Dieser Freibetrag kann erhöht werden, wenn etwa Unterhalt gezahlt werden muss. © dpa

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    LEBENSVERSICHERUNGEN: Versicherungen müssen zum 1. Januar 2012 den Garantiezins von 2,25 Prozent auf 1,75 Prozent senken. Betroffen seien aber nur Verträge, die ab diesem Zeitpunkt abgeschlossen werden, erläutert die Verbraucherzentrale NRW. Für bestehende Verträge gelte weiterhin der Zinssatz, der zum Zeitpunkt des Abschlusses gültig war. © dpa

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