Das Landgericht Karlsruhe sprach den zwischen 55 und 65 Jahre alten Klägern am Dienstag insgesamt 240.000 Euro Schmerzensgeld zu. Zahlen müsste zunächst das Land Baden-Württemberg, aber auch der Bund könnte für Entschädigung in die Pflicht genommen werden.
In dem Verfahren wurde erstmals in Deutschland die Frage verhandelt, ob und wie viel Schadenersatz Straftätern zusteht, die nach ihrer verbüßten Haftstrafe zu lange in Sicherungsverwahrung waren. Das Urteil könnte beispielhaft sein für Dutzende anderer Fälle. Die vier Männer hatten insgesamt rund 400.000 Euro gefordert.
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dpa

















