Gericht spricht früheren Sicherungsverwahrten Schmerzensgeld zu

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Zu lange im Knast: Schmerzensgeld für Gefangene

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Karlsruhe - Vier frühere Sicherungsverwahrte bekommen Schadenersatz, weil sie zu lange im Gefängnis sitzen mussten. Das Urteil ist beispielgebend.

Das Landgericht Karlsruhe sprach den zwischen 55 und 65 Jahre alten Klägern am Dienstag insgesamt 240.000 Euro Schmerzensgeld zu. Zahlen müsste zunächst das Land Baden-Württemberg, aber auch der Bund könnte für Entschädigung in die Pflicht genommen werden.

In dem Verfahren wurde erstmals in Deutschland die Frage verhandelt, ob und wie viel Schadenersatz Straftätern zusteht, die nach ihrer verbüßten Haftstrafe zu lange in Sicherungsverwahrung waren. Das Urteil könnte beispielhaft sein für Dutzende anderer Fälle. Die vier Männer hatten insgesamt rund 400.000 Euro gefordert.

Die Kläger verbüßten wegen Gewalt- und Sexualstraftaten lange Haftstrafen und saßen danach eine zehnjährige Sicherungsverwahrung ab. Kurz bevor diese ablief, hatte ein Gesetz 1998 in Deutschland jedoch die unbefristete Sicherungsverwahrung ermöglicht. Die Männer blieben weitere acht bis zwölf Jahre zusätzlich in Haft. Diese rückwirkende Sicherungsverwahrung hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) im Dezember 2009 und wenig später auch das Bundesverfassungsgericht für rechtswidrig erklärt.

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